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Übermessung: Wann Rohrquerschnitte nicht abgezogen werden

So rechnet CivilOps Aufmaß · Stand Juli 2026

Rohrquerschnitte bis zur Übermessungsgrenze (Default 0,1 m², in den Referenzdaten einstellbar) werden übermessen - also nicht vom Volumen abgezogen.

Hintergrund aus der VOB/C (ATV DIN 18300): Kleine kreuzende bzw. einliegende Querschnitte werden bei der Abrechnung übermessen statt abgezogen. Im Kanal-Rechenkern heißt das: Die App vergleicht den Rohrquerschnitt (Kreisfläche aus dem Außendurchmesser) mit der Grenze. Liegt er darunter oder gleichauf, wird die Sandbettung/Leitungszone ohne Rohrabzug abgerechnet; liegt er darüber, wird das Rohrvolumen abgezogen. Für die Bestellung weist die App den Materialbedarf trotzdem immer ohne Rohr aus (Sandbettung „Abrechnung" vs. „Bedarf").

Die Grenze steht in den Referenzdaten (Default 0,1 m²) und ist dort einstellbar.

Gezeichnete Flächen haben ihre eigene Abzugs- und Übermessungslogik: Ein Abzugspolygon (Faktor −1 auf dieselbe OZ) bis zur Bagatellgrenze der LV-Position (Default 1 m²) wird übermessen - der Abzug zählt dann nicht und wird durchgestrichen dargestellt. Beim Festschreiben wird diese Entscheidung mit eingefroren.