CivilOps / Wissen
CivilOps Wissen
Fachartikel für Aufmaß, Abrechnung und Baustellenpraxis · Stand Juli 2026
Das Wissen hinter unserer Software, frei zugänglich: REB-Verfahren und Formeln, Normen im Tiefbau, GaLaBau und VOB/B - dieselben redaktionell gepflegten Artikel, die in CivilOps Aufmaß als Offline-Hilfe eingebaut sind.
So rechnet CivilOps Aufmaß
- Übermessung: Wann Rohrquerschnitte nicht abgezogen werdenRohrquerschnitte bis zur Übermessungsgrenze (Default 0,1 m², in den Referenzdaten einstellbar) werden übermessen - also nicht vom Volumen abgezogen.
- Grabenbreite nach DIN EN 1610Die Mindestgrabenbreite ist Außendurchmesser (OD) plus Zuschlag nach der DIN-EN-1610-Staffel - abhängig vom DN-Band und davon, ob verbaut oder geböscht (steil/flach) gearbeitet wird.
- Leitungszone: Bettung und AbdeckungDie Leitungszone besteht aus Bettung (Default 0,15 m), Rohr (OD) und Abdeckung (Default 0,30 m über Scheitel) - angelehnt an DWA-A 139. Beide Dicken sind einstellbar und je Haltung überschreibbar.
- Aushub in TiefenstufenDer Aushub jeder Haltung wird in Tiefenstufen zerlegt (Bandgrenzen Default 2/4/6 m, einstellbar); die Summe der Stufen ist der Gesamtaushub.
- Schacht: Stück-Staffelung und BaugrubeEin Schacht wird als Stück-Position gestaffelt nach Tiefe und DN abgerechnet (DIN 4034 als Bezug); dazu rechnet die App eine quadratische Baugrube: Kante = Außendurchmesser + 2 × Arbeitsraum, Volumen = Kante² × Tiefe.
- Soll/Ist-Ampel je LV-PositionDie Ampel vergleicht aufgemessene Menge und LV-Menge je Position: neutral im Rahmen, gelb über 100 %, rot über 110 %, violett unter 90 % bei fertig gemeldeter Position - grün, wenn fertig und im Rahmen.
- Rundung und Winkel in GonZeilenmengen werden kaufmännisch auf 3 Nachkommastellen gerundet (REB-Konvention); Referenzen und Summen rechnen intern ungerundet weiter. Winkel gibst du in Gon an (Vollkreis = 400 gon).
- Herkunftsnachweis: Woher jeder Wert kommtJeder abgeleitete Wert trägt seine Herkunft - Norm-Tabelle, manuell oder Default - und ist im Abrechnungsblatt mit Formel nachvollziehbar. Das ist die Grundlage der Prüffähigkeit.
- Verbauflaeche berechnen (beidseitige Verbauwand)Die App rechnet die Verbauflaeche nur bei Verbauart „verbaut" als beidseitige Wandflaeche: 2 × Haltungslaenge × Verbauhoehe, wobei die Hoehe = mittlere Grabentiefe + Ueberstand ueber Gelaende + Einbindetiefe ist.
- Schaechte als Stueck: Staffelung nach DN und TiefenstufeJeder Schacht zaehlt als 1 Stueck; die Projektsumme gruppiert die Stueckzahlen nach Schacht-DN und Tiefenstufe, sodass gleiche DN/Tiefen-Kombinationen zusammengefasst werden.
- Festgeschriebene vs. Live-Mengen (eingefrorener Ansatz)Solange ein Blatt Entwurf ist, rechnet jede Zeile live aus ihrer Quelle; beim Festschreiben friert die App den vollen Rechenansatz und die Menge ein, damit der eingereichte Stand reproduzierbar bleibt.
- Positions- und Blattsummen: was zaehlt, wie gerundet wirdDie App summiert die ungerundeten Zeilenmengen (Menge × Faktor) und rundet erst die fertige Summe auf drei Nachkommastellen; Kommentar-, Hilfswert- und Summen-Zeilen zaehlen dabei nicht mit.
- Zeichnungsobjekt als Mengenquelle (Laenge, Flaeche, Stueck, Anteil)Ein Zeichnungsobjekt liefert je nach Typ Laenge/Umfang, Flaeche oder Stueck; ueber einen Anteil (von-bis) kannst du bei einer Polylinie einen Laengenabschnitt als Teilmenge abrechnen.
- Abgeleitete Katalog-Groessen (Rueckenstuetze, Schichtvolumen)Neben der reinen Geometrie kann ein Plan-Objekt ueber einen hinterlegten Katalog zusaetzliche Mengen liefern - etwa eine Betonrueckenstuetze in m3 aus einer Bordsteinlinie oder Schichtvolumen aus einer Pflasterflaeche.
- DGM-Massen: exakte Prismen statt Raster-NäherungDie DGM-Verrechnung rechnet das Volumen zwischen zwei Geländemodellen exakt über dreiseitige Prismen (Verfahren wie in REB-VB 22.013) - kein Raster, keine Näherung. Abtrag und Auftrag werden an der Nulllinie sauber getrennt ausgewiesen.
REB-Verfahren & Formeln
- Der REB-Formelkatalog im ÜberblickREB-VB 23.003 (Ausgabe 2009) ist das Regelwerk für die elektronische Bauabrechnung: nummerierte Standardformeln, die jedes Prüfprogramm nachrechnen kann. Die App rechnet mit 15 Katalogformeln plus den freien Ansätzen FN 00 und FN 91.
- FN 01 - Dreieck und Prisma (Grundlinie × Höhe)FN 01 rechnet die Dreiecksfläche aus Grundlinie und Höhe: F = a·h/2. Mit Prismenhöhe H wird daraus der Keil-Körper R = a·h·H/2.
- FN 02 - Dreieck aus zwei Seiten und Winkel (gon)FN 02 rechnet die Dreiecksfläche aus zwei Seiten und dem eingeschlossenen Winkel: F = a·b·sin(α)/2 - den Winkel α gibst du in Gon an, nicht in Grad.
- FN 03 - Dreieck aus drei Seiten (Heron)FN 03 rechnet die Dreiecksfläche allein aus den drei Seiten a, b, c (Heron’sche Formel) - ideal, wenn du nur mit dem Bandmaß unterwegs bist.
- FN 04 - Rechteck und QuaderFN 04 ist das Arbeitspferd im Aufmaß: Fläche F = a·b, mit Höhe H als Quader R = a·b·H - für Platten, Schichten und alles Rechtwinklige.
- FN 05 - Trapez, Trapezprisma und Menge zwischen zwei FlächenFN 05 rechnet das Trapez F = (a+b)/2·h - der klassische geböschte Grabenquerschnitt. Als dritte Variante steckt „Menge zwischen 2 Flächen" R = (F1+F2)/2·L mit drin.
- FN 06 - Kreisbogen und ZylindermantelFN 06 rechnet die Bogenlänge L = r·α·π/200 (α in gon) - mit Höhe H wird daraus die Zylindermantelfläche.
- FN 07 - Kreissektor und ZylindersektorFN 07 rechnet die Sektorfläche („Tortenstück") F = r²·α·π/400 (α in gon) - mit Höhe H als Zylindersektor-Volumen.
- FN 20 - Pythagoras: die fehlende SeiteFN 20 rechnet die fehlende Seite im rechtwinkligen Dreieck: Hypotenuse c aus den Katheten oder Kathete a aus Hypotenuse und zweiter Kathete. Der Klassiker dafür: Böschungslängen.
- FN 21 - Länge aus Koordinaten (Polygonzug)FN 21 summiert die Segmentlängen eines Linienzugs aus Koordinatenpaaren - z. B. Leitungslängen aus dem Plan. Mit optionaler Dicke D wird aus der Länge eine Fläche.
- FN 22 - Fläche aus Koordinaten (Gauß)FN 22 rechnet die Fläche eines beliebigen Vielecks aus seinen Eckkoordinaten (Gauß’sche Flächenformel). Im Plan-Tab zeichnest du das Polygon einfach, statt Koordinaten zu tippen.
- FN 23 - Mengen aus Querprofilen (Stationen)FN 23 integriert Querschnittsflächen über Stationen zum Volumen: je Station eine Fläche, zwischen den Stationen wird gemittelt und mit dem Abstand multipliziert.
- FN 25 - Stationierte Trapezprofile (Graben)FN 25 rechnet Grabenaushub über Stationen: je Station ein Trapezprofil aus a, b und h - die App integriert die Profilflächen über die Stationsfolge zum Volumen.
- FN 30 - WurzelFN 30 zieht die Wurzel aus der Summe der eingegebenen Werte: Wurzel aus (Wert 1 + Wert 2 + …). Für andere Verknüpfungen unter der Wurzel nimmst du FN 91.
- FN 31 - Arithmetisches MittelFN 31 mittelt bis zu 100 Werte: (Wert 1 + … + Wert n) / n - z. B. gemittelte Tiefen oder Breiten aus mehreren Messstellen.
- FN 32 - Quadratisches MittelFN 32 rechnet das quadratische Mittel: Wurzel aus ((Wert 1² + … + Wert n²)/n). Anders als das arithmetische Mittel (FN 31) gewichtet es große Werte stärker.
- FN 00 und FN 91 - die freien RechenansätzeFN 00 ist der einfache Rechenansatz mit den vier Grundrechenarten (Punkt-vor-Strich, ohne Klammern); FN 91 die freie mathematische Schreibweise mit Klammern, Potenz, Winkelfunktionen und Adressbezügen. Die App beherrscht beide.
- Mengenansätze erfassen: Kennzeichen, Adressen, SummenNach REB-VB 23.003 wird jede Menge in Ansatzzeilen mit Formelnummer und Werten erfasst; Kennzeichen wie H, Z und P steuern, ob ein Ergebnis nur zwischengespeichert, summiert oder als Positionssumme verbucht wird.
- Zusammenspiel REB, GAEB und DA11/X31DA11 ist das klassische Austauschformat der REB-VB 23.003 für Mengenansätze; der moderne Nachfolger X31 in GAEB DA XML hebt Beschränkungen wie die 9-stellige Ordnungszahl auf.
- Fortschreibendes Aufmaß und prüfbare MengenFortschreibendes Aufmaß bedeutet, Mengen laufend während der Ausführung festzuhalten statt erst am Ende; nach § 14 VOB/B müssen sie prüfbar, positionsbezogen und nachvollziehbar aufgebaut sein.
Normen im Tiefbau
- DIN EN 1610 - Einbau und Prüfung von AbwasserleitungenDie DIN EN 1610 ist die Grundnorm für Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen. Für die Abrechnung liefert sie vor allem die Mindestgrabenbreiten, aus denen die App die Regelgrabenbreite je Haltung ableitet.
- DWA-A 139 - Leitungszone: Bettung, Seitenverfüllung, AbdeckungDas Arbeitsblatt DWA-A 139 ergänzt die DIN EN 1610 für Deutschland und beschreibt die Leitungszone im Detail: Bettung unter dem Rohr, Seitenverfüllung daneben, Abdeckung darüber.
- DIN 4124 - Baugruben und Gräben: Böschung und VerbauAb 1,25 m Tiefe müssen Grabenwände nach DIN 4124 verbaut oder abgeböscht werden. Für die Abrechnung liefert die Norm die zulässigen Böschungswinkel und Arbeitsräume - also die planmäßigen Aushubmaße.
- DIN 4034 - Schächte aus Beton-FertigteilenDie DIN 4034 (heute in Verbindung mit DIN EN 1917) beschreibt Schächte aus Beton-Fertigteilen: Unterteil, Ringe, Konus oder Abdeckplatte. Gängige Nennweiten sind DN 1000, 1200 und 1500.
- ATV DIN 18300 - ErdarbeitenErdarbeiten rechnest du nach ATV DIN 18300 im Regelfall nach Raummaß (m³) ab: Abtrag im gewachsenen, Einbau im fertigen Zustand - das aufgelockerte Haufwerk zählt nie. Seit 2015 gelten Homogenbereiche statt Bodenklassen.
- ATV DIN 18306 - EntwässerungskanalarbeitenKanäle rechnest du nach ATV DIN 18306 nach der Achslänge ab, Schächte als Stück oder nach Tiefe. Die Schachtfrage regelt die ATV nach Bauart: Bei vorgefertigten Rohren ohne Schachtaufsatz wird die lichte Schachtweite abgezogen, mit Schachtaufsatz oder bei gemauerten Kanälen wird durchgemessen.
- VOB/B § 2 - Mengenabweichungen über 110 % / unter 90 %Weicht die abgerechnete Menge einer Position um mehr als 10 % von der LV-Menge ab, kann nach § 2 Abs. 3 VOB/B ein neuer Einheitspreis verlangt werden. Die Ampel in der App zeigt dir genau diese Schwellen.
- REB, GAEB und DA11 - die Standards hinter der AbrechnungREB-VB 23.003 standardisiert die Rechenansätze der Mengenermittlung, DA11 ist deren Austauschdatei, GAEB der Standard für den LV-Austausch. Zusammen ergibt das die prüffähige Abrechnung nach § 14 VOB/B.
- Rohrwerkstoffe und Produktnormen - DN/OD vs. DN/IDDie App kennt neun Rohrwerkstoffe mit Produktnorm und Durchmessertabelle. Merk dir: Bei Kunststoffrohren ist die Nennweite der Außendurchmesser (DN/OD), bei Steinzeug, Beton, GFK und Guss der Innendurchmesser (DN/ID).
- LAGA M20 und AVV - Bodenaushub entsorgen und abrechnenBodenaushub wird nach LAGA-Zuordnungswerten (Z0 bis Z2, darüber Deponieklassen) eingestuft und mit AVV-Abfallschlüsseln deklariert. Abgerechnet wird meist in Tonnen über Wiegescheine.
- ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder ArtDie ATV DIN 18299 ist die Klammer der VOB/C: Sie gilt für Bauarbeiten jeder Art und setzt die Grundregeln für Stoffe, Nebenleistungen und Abrechnung - die Leistung wird aus Zeichnungen ermittelt, erst ohne Zeichnung wird aufgemessen. Die Gewerke-ATVs (DIN 18300 ff.) gehen ihr bei Widersprüchen vor.
- ATV DIN 18303 - VerbauarbeitenVerbau rechnest du nach ATV DIN 18303 im Regelfall als Fläche der verbauten Wand ab: Länge in der Verbau-Achse mal Höhe - wo die Höhe beginnt und endet, legt die ATV je Bauart fest. Die zeitabhängige Vorhaltung läuft ab dem Tag nach dem Einbau bis frühestens drei Werktage nach Zugang der Rückbau-Freigabe.
- ATV DIN 18308 - Drän- und VersickerarbeitenDränleitungen rechnest du nach ATV DIN 18308 nach Länge in der Mittelachse ab, Filter- und Dränschichten nach m², Sickerkörper und Rigolen nach m³. Besonderheit: Beim Längenmaß werden Schächte bis 1 m Nennweite übermessen, und Formstücke laufen trotz Übermessung als Stück-Zulage extra.
- ATV DIN 18322 - KabelleitungstiefbauarbeitenKabeltrassen rechnest du nach ATV DIN 18322 nach Aufmaß ab: Länge in der Mittelachse, aufgerundet auf volle 10 cm - jedes Kabel und jedes Rohr zählt einzeln in seiner Gesamtlänge samt vorgegebener Vorratslängen. Auch der Aufbruch befestigter Flächen gehört zu dieser ATV.
- Homogenbereiche statt Bodenklassen 1-7 (DIN 18300)Die ATV DIN 18300 (Erdarbeiten, Ausgabe 2019) kennt keine Bodenklassen 1-7 mehr; Boden und Fels werden nach ihrem Zustand vor dem Lösen projektbezogen in Homogenbereiche eingeteilt (Abschnitt 2.3).
- Fels: Kennwerte, Lösen und Abrechnung (DIN 18300)Fels wird über eigene Homogenbereiche mit eigenen Kennwerten beschrieben (u. a. Benennung, Feuchtdichte, Verwitterung/Veränderlichkeit, einaxiale Druckfestigkeit des Gesteins, Trennflächenrichtung/-abstand, Gesteinskörperform); Lösen und Oberflächenabweichungen regeln die Abschnitte 3.3 und 3.1.7.
- DIN 18196: Bodengruppen und KurzzeichenDIN 18196 klassifiziert Böden für bautechnische Zwecke nach Korngröße und Plastizität in Bodengruppen mit Kurzzeichen; sie ist eine wichtige Grundlage für die Beschreibung von Homogenbereichen.
- Grabenbreiten für Abwasserleitungen (DIN EN 1610)Für Abwasserkanäle regelt DIN EN 1610 die Mindestgrabenbreite - als Rohraußendurchmesser plus nennweitenabhängigem Arbeitsraum, mindestens aber nach Grabentiefe.
- Böschungswinkel und Verbaupflicht (DIN 4124)DIN 4124 erlaubt senkrechte unverbaute Wände meist bis rund 1,25 m Tiefe; darüber ist zu verbauen oder zu böschen - ohne Nachweis höchstens 45° (nichtbindig), 60° (steif bindig) bzw. 80° (Fels). Der Verbau selbst wird nach ATV DIN 18303 abgerechnet.
- Regelquerschnitt Rohrgraben fürs AufmaßDer Regelquerschnitt beschreibt den Grabenaufbau von der Sohle über Bettung und Rohrzone bis zur Verfüllung - Grundlage für Aushub-, Bettungs- und Verfüllmengen.
- Wasserhaltung abrechnen (VOB/C ATV DIN 18305)ATV DIN 18305 regelt Wasserhaltungsarbeiten; Ein-/Aus-/Umbau der Anlagen wird nach Anzahl (St) bzw. Länge (m) abgerechnet, Vorhalten und Betreiben nach Dauer (h, d, Wo) und die Fördermenge nach Raummaß (m³).
- Grabenbreite im Programm anwendenDas Programm schlägt die Grabenbreite normbasiert aus Rohrgröße, Tiefe und Bauweise vor; weicht das LV ab, ist der vertragliche Wert einzutragen.
- Leitungszone nach DIN EN 1610: Bettung, Seitenverfüllung, AbdeckungDIN EN 1610 gliedert den Graben in die Leitungszone (Bettung, Seitenverfüllung, Abdeckung) und die Hauptverfüllung darüber; die VOB/C ATV DIN 18306 rechnet die Leitungszone nach Raummaß (m³), Flächenmaß (m²) oder Längenmaß (m) ab und misst sie im fertigen Zustand.
- Verdichtung der Leitungszone (DIN EN 1610)Nach DIN EN 1610 werden Bettung, Seitenverfüllung und Verfüllung lagenweise und schonend verdichtet - Verdichtungsgrad und Schichtdicken richten sich nach der Planung und dem statischen Nachweis.
- Dichtheitsprüfung mit Luft (DIN EN 1610, Verfahren L)Bei der Luftprüfung nach DIN EN 1610 wird ein Überdruck aufgebracht; innerhalb einer von Durchmesser und Verfahren (LA-LD) abhängigen Prüfzeit darf der Druck nur um einen festgelegten Betrag abfallen.
- Dichtheitsprüfung mit Wasser (DIN EN 1610, Verfahren W)Bei der Wasserprüfung nach DIN EN 1610 wird über 30 Minuten der Wasserverlust gemessen; als zulässig gelten je nach Prüfobjekt rund 0,15 l/m² (Rohr), 0,20 l/m² (Rohr mit Schacht) bzw. 0,40 l/m² (Schacht).
- DIN EN 752: Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden (Überblick)DIN EN 752 ist die übergeordnete Rahmennorm für Planung, Bau, Betrieb und Sanierung von Abwasser-/Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden; die Bauausführung im Detail regeln DIN EN 1610 und DWA-A 139, die vertraglichen Abrechnungsregeln die VOB/C ATV DIN 18306 „Entwässerungskanalarbeiten".
- DIN EN 1917 / DIN V 4034-1: Schächte aus Beton-FertigteilenDIN EN 1917 regelt Einstieg- und Kontrollschächte aus Beton, Stahlfaser- und Stahlbeton; in Deutschland wird sie zusammen mit der nationalen Ergänzung DIN V 4034-1 angewendet.
- DIN EN 124: Klassen A 15 bis F 900 der SchachtabdeckungenDIN EN 124 teilt Aufsätze und Abdeckungen in sechs Klassen von A 15 bis F 900 ein; die Zahl bezeichnet die Prüflast in Kilonewton (kN), nicht die zulässige Alltagslast.
- DIN EN 124: Einbaugruppen und wo welche Klasse zulässig istDIN EN 124 ordnet jeder Klasse einen Einsatzort zu: von A 15 (nur Fußgänger) über D 400 (Fahrbahnen) bis F 900 (Flugbetriebsflächen); der Einbauort bestimmt die Mindestklasse.
- Schacht abrechnen: Anzahl (St) oder Länge (m), Tiefe ab AbdeckungNach VOB/C ATV DIN 18306 können Schächte nach Anzahl (St) oder nach Längenmaß (m) abgerechnet werden; die Schachttiefe zählt von der Auflagerfläche der Schachtabdeckung bis zum tiefsten Punkt der Rinnensohle. Die Baugrube ist meist eine getrennte Erd-Position.
- Bohrarbeiten abrechnen (VOB/C ATV DIN 18301)Nach ATV DIN 18301 werden Bohrungen nach Längenmaß (m) abgerechnet, getrennt nach Enddurchmesser, Tiefenbereich, Homogenbereich und Bohrverfahren; die Bohrlänge zählt ab Oberseite Arbeitsplanum bis zur Endtiefe.
- Ausbau von Bohrungen / Brunnen (VOB/C ATV DIN 18302)ATV DIN 18302 regelt den Ausbau von Bohrungen (Filter, Messrohre, Sonden usw.); Rohre werden nach Einbaulänge (m), Schütt- und Dichtstoffe nach Höhe/Raummaß/Masse und Bewehrung nach Masse abgerechnet. Reine Brunnenbau- und Erdwärmesondenarbeiten sind seit 2023 in die ATV DIN 18327 ausgegliedert.
- Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten (VOB/C ATV DIN 18304)ATV DIN 18304 gilt für das Einbringen und Ziehen von Spundbohlen, Pfählen, Trägern und Rohren durch Rammen, Rütteln oder Pressen; abgerechnet wird nach Länge (m), Stück oder Masse, für Wände nach Fläche (m²). Eigene Übermessungsregeln enthält die Norm nicht.
- Druckrohrleitungen abrechnen (VOB/C ATV DIN 18307)ATV DIN 18307 gilt für Druckrohrleitungen außerhalb von Gebäuden; die Leitung wird nach Länge (m) in der Mittelachse abgerechnet, Formstücke und Armaturen meist nach Stück - und werden übermessen, also nicht abgezogen.
- Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten (VOB/C ATV DIN 18313)ATV DIN 18313 gilt für Schlitzwände mit stützenden Flüssigkeiten; Aushub, Beton und andere Schlitzwandstoffe werden nach Raummaß (m³) abgerechnet (Achslänge x Nenndicke x Tiefe), Leitwände nach Länge (m), Bewehrung nach Masse und flächige Dichtungs-/Bauelemente nach Fläche (m²).
- Straßenoberbau nach RStO: Schichten und BelastungsklassenDie RStO ordnet den Straßenoberbau über sieben Belastungsklassen (BK0,3 bis BK100) und legt je Klasse Standardaufbauten aus Frostschutz-, Trag- und Deckschicht fest; für das Aufmaß wird jede Schicht getrennt ausgeschrieben und abgerechnet.
- Asphaltschichten abrechnen (DIN 18317)ATV DIN 18317 regelt Asphaltschichten im Verkehrswegebau; abgerechnet wird nach Flächenmaß (m²), Masse (t) oder Raummaß (m³). Bei Abrechnung nach Flächen- oder Raummaß werden Einbauten bis 1 m² Einzelgröße sowie Fugen und Schienen übermessen, also nicht abgezogen.
- ATV DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten - Verfahren, Geltungsbereich, NebenleistungenDIN 18319 regelt den grabenlosen, unterirdischen Einbau vorgefertigter Rohre durch Pressen, Rammen oder Ziehen (Rohrvortrieb/Microtunnelling). Baugruben, Bohrarbeiten und der eigentliche Kanalbau nach DIN 18306 gehoeren nicht dazu. Verfahrenswahl und Ortsbrustsicherung liegen beim Auftragnehmer; viele Zusatzleistungen sind Besondere Leistungen.
- ATV DIN 18319 Abrechnung Rohrvortrieb - Laengenmaß, Zwischenschaechte uebermessenDer Vortrieb wird nach Laengenmaß (m) in der Rohrachse als Gesamtlaenge der vorgetriebenen Rohre abgerechnet; Zwischenschaechte werden uebermessen (durchgemessen, nicht abgezogen). Weitere Positionen wie Stillstand oder Hindernisentfernung laufen nach Zeit (h), Anzahl (St) oder Masse.
- ATV DIN 18316 - Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln (HGT, Verfestigungen, Betontragschichten): AbrechnungTragschichten und Betondecken nach DIN 18316 werden grundsätzlich nach Flächenmaß (m2) abgerechnet; nur Ausgleichs-/Angleichschichten nach Masse (t) oder Raummaß (m3). Verfestigungen, HGT und Betontragschichten fallen unter 18316 (hydraulische Bindemittel), ungebundene Schichten unter 18315, Asphalt unter 18317. Maßgeblich sind immer Vertrag/LV und der Normtext.
- ATV DIN 18321 Düsenstrahlarbeiten (Soilcrete / Jet Grouting) - Abrechnung & NebenleistungenDIN 18321 regelt das Dichten/Verfestigen von Boden, Fels und Auffüllungen per Düsenstrahlverfahren (Soilcrete/Jet Grouting). Düsenstrahlelemente werden nach Düslänge in Meter (m) abgerechnet; Prüfungen, Probeelemente und Umsetzen nach Stück (St), Beseitigen des Überprofils nach m², Entsorgen des Rückflusses nach m³ oder Masse. Maßgeblich sind immer Vertrag/LV und Normtext.
- ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten: Abrechnungseinheiten, Neben- und Besondere LeistungenDie ATV DIN 18459 regelt Abbruch und Rückbau baulicher und technischer Anlagen. Abgerechnet wird je nach Bauteil in m³, m², cm², m, Stück oder Masse (kg/t). Fördern, Lagern und Laden gehören dazu, ebenso Staubbindung und einfacher Bauteilschutz (Nebenleistungen). Sichern/Verschließen von Leitungen, Erkundung, Bergung und Messungen sind Besondere Leistungen.
- ATV DIN 18459: Abrechnung nach Masse, Übermessungsregeln und Bezug zu Entsorgung/WiegescheinGrundlage sind die Maße der abzubrechenden Bauwerke und Bauteile. Die Masse wird durch Wiegen oder über Raummaß und Wichten berechnet. Aussparungen und Unterbrechungen werden bis zu festen Grenzen übermessen (z. B. m³ ≤ 0,5 m³, m² ≤ 2,5 m², Länge ≤ 1 m). Bei Abrechnung nach Tonnen ist der Wiegeschein der übliche Massennachweis; die Abfalleinstufung folgt der AVV.
GaLaBau
- ATV DIN 18318 - Pflasterdecken, Plattenbeläge, EinfassungenPflaster- und Plattenflächen rechnest du nach m² ab: Einbauten bis 1 m² Einzelgröße und streifenförmige Unterbrechungen bis 30 cm Breite werden übermessen, Einzelflächen unter 0,5 m² zählen mit 0,5 m². Einfassungen und Rinnen laufen getrennt nach m, gemessen an der Vorderseite.
- Bordsteine aus Beton - Typen und AbrechnungBetonbordsteine nach DIN 483 / DIN EN 1340 rechnest du nach Länge ab. Der App-Katalog kennt Hochbord 15/30, Tiefbord 8/25, Rund-, Flach- und Anschlagbord und hängt die Betonrückenstütze C12/15 als m³ je lfm automatisch an.
- Oberbau-Schichtaufbauten nach RStO-PrinzipDie RStO ordnet Verkehrsflächen Belastungsklassen zu und standardisiert die Schichtaufbauten des Oberbaus. In der App liefert ein gezeichnetes Polygon die Fläche - jede Schicht rechnet ihr Volumen als Fläche × Dicke.
- ATV DIN 18320 - LandschaftsbauarbeitenVegetationsflächen und Ansaat rechnest du nach m² ab, Gehölze nach Stück, Oberboden nach m³, m² oder t. Aussparungen bis 2,5 m² werden übermessen (bei ingenieurbiologischen Ansaaten sogar bis 100 m²) - und die Pflege ist eine eigene Leistung, nicht in der Pflanzposition versteckt.
- DIN 18915 bis 18920 - Vegetationstechnik im ÜberblickDie Normenreihe DIN 18915 bis 18920 regelt die Vegetationstechnik im Landschaftsbau - von Bodenarbeiten über Pflanzen und Rasen bis zum Schutz von Bäumen auf Baustellen.
- ATV DIN 18315 / 18317 - Tragschichten und AsphaltUngebundene Tragschichten (ATV DIN 18315) und Asphalt (ATV DIN 18317) rechnest du nach m², m³ oder t ab - mit der vertraglichen Solldicke. Übermessen werden in beiden Fällen Aussparungen und Einbauten bis 1 m² Einzelgröße sowie Schienen, bei Asphalt zusätzlich die Fugen.
- DIN 18915 Bodenarbeiten - Oberboden abtragen, lagern, andeckenDIN 18915 (Ausgabe 2018-06) regelt die vegetationstechnischen Bodenarbeiten; für die Abrechnung gilt die VOB/C ATV DIN 18320 (Ausgabe September 2019): Boden, Substrat und Vegetationstragschichten nach m³ oder nach Masse, Bodenbearbeitung und flächiger Auf-/Abtrag nach m². Die Lieferung von Oberboden gehört nicht zur Standardleistung.
- DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten - Abrechnung nach StückDIN 18916 (Ausgabe 2016-06) regelt Pflanzen und Pflanzarbeiten; nach VOB/C ATV DIN 18320 (September 2019) werden Pflanzarbeiten grundsätzlich nach Stück abgerechnet. Bei Flächenpflanzungen sind Ausfälle bis 5 % toleriert, ab mehr als 25 % Ausfall je Einzelfläche ist dort voll nachzupflanzen.
- DIN 18917 Rasen und Saatarbeiten - m² und FertigstellungspflegeDIN 18917 (Ausgabe 2018-07) regelt Rasen- und Saatarbeiten; nach VOB/C ATV DIN 18320 (September 2019) werden Rasen- und Ansaatflächen nach m² (Saatgut zusätzlich nach Masse) abgerechnet. Die Fertigstellungspflege ist eine eigene, gesondert zu vergütende Leistung.
- FLL-Richtlinien - Überblick und Bezug zur AbrechnungDie FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) gibt Richtlinien und Empfehlungen für den Landschaftsbau heraus, die als Stand der Technik häufig ergänzend zu DIN und VOB/C vereinbart werden.
VOB/B: Vertrag & Abrechnung
- VOB/B § 1 - Art und Umfang der LeistungWas du bauen musst, bestimmt der Vertrag - bei Widersprüchen gilt eine feste Rangfolge der Vertragsbestandteile, zuoberst die Leistungsbeschreibung. Änderungen des Bauentwurfs anordnen darf nur der Auftraggeber (Abs. 3).
- VOB/B § 2 - Vergütung: Mengenabweichung, Nachträge, StundenlohnAbgerechnet wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen (Abs. 2). Weicht die Menge einer Position um mehr als 10 % vom LV-Ansatz ab, kann jede Seite auf Verlangen einen neuen Preis fordern (Abs. 3).
- VOB/B § 4 - Ausführung: Bedenkenanmeldung und NachunternehmerDer Auftraggeber ordnet die Baustelle insgesamt, du führst deine Leistung eigenverantwortlich nach den anerkannten Regeln der Technik aus. Dein wichtigster Schutz: Bedenken unverzüglich und schriftlich anmelden (Abs. 3) - sonst haftest du für fremde Fehler mit.
- VOB/B § 6 - Behinderung und Unterbrechung der AusführungWirst du in der Ausführung behindert, zeig es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich an (Abs. 1) - ohne Anzeige zählt die Behinderung nur, wenn sie offenkundig war. Die Anzeige sichert dir Fristverlängerung und je nach Fall Geldansprüche.
- VOB/B § 12 - AbnahmeNach Fertigstellung hast du Anspruch auf Abnahme binnen 12 Werktagen (Abs. 1). Verlangt keine Seite eine Abnahme, gilt die Leistung 12 Werktage nach schriftlicher Fertigstellungsmitteilung oder 6 Werktage nach Beginn der Benutzung als abgenommen (Abs. 5).
- VOB/B § 13 - Mängelansprüche und VerjährungDeine Leistung muss bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit haben und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Ohne andere Vereinbarung verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in 4 Jahren ab Abnahme - eine schriftliche Mängelrüge setzt für den gerügten Mangel eine neue 2-Jahres-Frist in Gang.
- VOB/B § 14 - Abrechnung: prüfbar und gemeinsamDu musst prüfbar abrechnen: Reihenfolge und Bezeichnungen aus dem LV übernehmen, Mengenberechnungen und Zeichnungen beilegen (Abs. 1). Die Aufmaß-Feststellungen sollen dem Baufortschritt folgend möglichst gemeinsam erfolgen (Abs. 2).
- VOB/B § 15 - StundenlohnarbeitenStundenlohnarbeiten musst du dem Auftraggeber vor Beginn anzeigen und die Stundenlohnzettel je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich einreichen (Abs. 3). Gibt der AG bescheinigte Zettel nicht spätestens 6 Werktage nach Zugang zurück, gelten sie als anerkannt.
- VOB/B § 16 - Zahlung: Abschläge, Schlusszahlung, VorbehaltAbschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig, die Schlusszahlung spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (60 Tage nur bei ausdrücklicher Vereinbarung). Vorsicht: Die vorbehaltlose Annahme einer angekündigten Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus.
- VOB/B §5 - Ausführungsfristen und Verzug§5 unterscheidet verbindliche Vertragsfristen von unverbindlichen Einzelterminen; nur bei Vertragsfristen kann der Auftragnehmer in Verzug geraten. Ohne vereinbarten Starttermin muss er binnen 12 Werktagen nach Aufforderung beginnen (§5 Abs. 2).
- VOB/B §10 - Haftung der Vertragsparteien§10 stellt klar, dass jede Partei für eigenes Verschulden und das ihrer Erfüllungsgehilfen haftet, und verteilt die Haftung für Schäden an Dritten und Nachbargrundstücken; ein rechtzeitiger Bedenkenhinweis nach §4 Abs. 3 kann den Auftragnehmer entlasten.
- VOB/B §11 - Vertragsstrafe bei VerzugEine Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung wird nur fällig, wenn sie wirksam vereinbart ist, der Auftragnehmer mit einer Vertragsfrist in Verzug ist und der Auftraggeber sich die Strafe bei der Abnahme vorbehält; die 5-%-Obergrenze folgt aus der Rechtsprechung, nicht aus §11.