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Wasserhaltung abrechnen (VOB/C ATV DIN 18305)

Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026

ATV DIN 18305 regelt Wasserhaltungsarbeiten; Ein-/Aus-/Umbau der Anlagen wird nach Anzahl (St) bzw. Länge (m) abgerechnet, Vorhalten und Betreiben nach Dauer (h, d, Wo) und die Fördermenge nach Raummaß (m³).

ATV DIN 18305 „Wasserhaltungsarbeiten" (VOB/C, Ausgabe September 2019) gilt für das Auf-, Um- und Abbauen sowie das Vorhalten und Betreiben von Anlagen der offenen und geschlossenen Wasserhaltung - als Hilfskonstruktion zum vorübergehenden Absenken von Grundwasser (Abschnitt 1.1). Ergänzend gilt die ATV DIN 18299; bei Widersprüchen gehen die Regelungen der DIN 18305 vor.

Abgrenzung

Erdarbeiten (DIN 18300), Bohrarbeiten (DIN 18301), der Ausbau von Bohrungen zu Brunnen (DIN 18302) und Drän-/Versickerarbeiten (DIN 18308) fallen unter eigene ATV, nicht unter DIN 18305.

Offene und geschlossene Wasserhaltung

Vorhalten und Betreiben trennen

Die Norm unterscheidet klar (Abschnitt 3.2):

Abrechnungseinheiten (Abschnitt 0.5)

Je nach Anlagenteil sieht das Leistungsverzeichnis eigene Einheiten vor:

Maße/Mengen und Übermessen (Abschnitt 5)

Neben- und Besondere Leistungen (Abschnitt 4)

Nebenleistungen (4.1) sind ohne gesonderte Vergütung u. a.: Zustandsfeststellung von Straßen- und Geländeoberflächen sowie Vorflutern, eine Entnahmestelle für Wasserproben, eine Störmeldeanlage und das Ableiten des Wassers bis zur vorgegebenen Einleitstelle innerhalb des Baufeldes. Besondere Leistungen (4.2) sind nur bei Ausschreibung oder Beauftragung gesondert zu vergüten, z. B. Boden- und Wasseranalytik, Grundwassermessstellen, Herstellen der Einleitstelle in den Vorfluter oder von Versickerungen, Probeabsenkung, Rückbau und Verfüllen von Pumpensümpfen/Drainagen/Brunnen, Wasseraufbereitung, Netzersatzanlagen sowie Genehmigungen und Gebühren.

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