CivilOps / Wissen / Normen im Tiefbau

ATV DIN 18300 - Erdarbeiten

Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026

Erdarbeiten rechnest du nach ATV DIN 18300 im Regelfall nach Raummaß (m³) ab: Abtrag im gewachsenen, Einbau im fertigen Zustand - das aufgelockerte Haufwerk zählt nie. Seit 2015 gelten Homogenbereiche statt Bodenklassen.

Grundmaß und Zustand: Lösen, Laden, Fördern und Einbauen laufen nach Raummaß (m³), Flächenmaß (m²) oder Masse (t) - im LV getrennt nach Art, Stoffen, Homogenbereichen und Maßen. Entnommene Mengen werden im Abtrag ermittelt (gewachsener Zustand), eingebaute Mengen im fertigen, verdichteten Zustand: Die Auflockerung auf dem Lkw ist dein Kalkulationsthema, kein Abrechnungsmaß. Tonnen werden gewogen. Ermittelt wird aus den Ausführungszeichnungen, soweit so gebaut wurde - sonst per Aufmaß; Näherungsverfahren sind ausdrücklich zulässig.

Planmaße statt Ist-Loch: Die Breite der Grabensohle ergibt sich aus der Mindestbreite nach DIN EN 1610 (Entwässerung) bzw. DIN 4124 (sonstige Gräben) plus den Maßen für Verbau und Schalung; bei Spundwänden zählt die mittlere Achse. Baugrubensohlen: Außenmaß des Bauwerks plus betretbarer Arbeitsraum nach DIN 4124 plus Schalung. Für den Böschungsraum gelten ohne andere Vorgabe 45°, bei feinkörnigen Böden ab steifer Konsistenz 60° und bei Fels 80° - nötige Bermen kommen dazu. Wer breiter oder flacher aushebt, gräbt auf eigene Rechnung.

Übermessung (Abschnitt 5.3): Beim Raummaß bleiben Baukörper bis 1 m³ Einzelgröße sowie Leitungen, Sickerkörper und Steinpackungen mit einem äußeren Querschnitt bis 0,1 m² in der Menge. Beim Flächenmaß werden Durchdringungen und Einbauten bis 1 m² Einzelgröße übermessen. Alles darüber wird abgezogen - die App schlägt den Abzug am Grenzwert automatisch vor.

Homogenbereiche: Seit der VOB/C 2015 ersetzen sie die Bodenklassen 1 bis 7. Eingeteilt wird nach dem Zustand vor dem Lösen, beschrieben mit Kennwert-Bandbreiten (u. a. Korngrößenverteilung, Konsistenz, Lagerungsdichte, bei Fels die einaxiale Druckfestigkeit); Mengen führst du je Homogenbereich getrennt. Boden und Fels bleiben getrennte Leistungen; Oberboden läuft als eigener Homogenbereich über die ATV DIN 18320.

Fördern und Grenzfälle: Fördern bis 50 m ist Nebenleistung, darüber wird nach Förderweglänge gestaffelt - als Förderweg gilt die kürzeste zumutbare Strecke zwischen den Schwerpunkten von Abtrags- und Auftragskörper. Entsorgen von Boden und Fels sowie das Fassen und Ableiten von Grund-, Schichten- und Oberflächenwasser sind Besondere Leistungen und brauchen eigene Positionen. Das sind die Grundzüge aus Abschnitt 5 - weicht dein Vertrag ab, gilt der.