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DIN 4124 - Baugruben und Gräben: Böschung und Verbau

Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026

Ab 1,25 m Tiefe müssen Grabenwände nach DIN 4124 verbaut oder abgeböscht werden. Für die Abrechnung liefert die Norm die zulässigen Böschungswinkel und Arbeitsräume - also die planmäßigen Aushubmaße.

Die DIN 4124 ist in erster Linie eine Sicherheitsnorm: Bis 1,25 m Tiefe dürfen Wände in standfestem Boden senkrecht ohne Sicherung stehen, darüber brauchst du Verbau oder Böschung.

Regelböschungswinkel ohne rechnerischen Nachweis:

Dazu kommen Arbeitsraum-Anforderungen, z. B. mindestens 0,50 m zwischen Böschungsfuß bzw. Verbau und Bauwerk. Die App setzt 60° als Default-Böschungswinkel und 0,50 m Arbeitsraum für Schachtbaugruben als Startwerte an.

Für dich als Abrechner ist die Norm der Hintergrund der planmäßig zulässigen Maße: Böschungswinkel und Arbeitsraum nach DIN 4124 bestimmen zusammen mit der Grabenbreite nach DIN EN 1610, welches Aushubvolumen abrechenbar ist (so verlangt es die ATV DIN 18300). Was tatsächlich gebaut werden darf, entscheiden Baugrundgutachten und Vertrag - die App nutzt die Winkel nur als Rechenansatz für die Menge, nicht als Sicherheitsnachweis.