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Straßenoberbau nach RStO: Schichten und Belastungsklassen
Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026
Die RStO ordnet den Straßenoberbau über sieben Belastungsklassen (BK0,3 bis BK100) und legt je Klasse Standardaufbauten aus Frostschutz-, Trag- und Deckschicht fest; für das Aufmaß wird jede Schicht getrennt ausgeschrieben und abgerechnet.
Die RStO (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012) liefert Standardbauweisen für den Straßenoberbau. Für Aufmaß und Kalkulation sind sie wichtig, weil das Leistungsverzeichnis daraus abgeleitet wird und jede Schicht als eigene Position mit eigener Menge geführt wird.
Schichtenaufbau von unten nach oben
- Untergrund/Unterbau: der anstehende oder aufgeschüttete Boden, auf dem der Oberbau liegt (nicht Teil des Oberbaus).
- Frostschutzschicht: unterste Oberbauschicht, führt Wasser ab und schützt gegen Frosthebungen.
- Tragschicht: Schottertragschicht ohne Bindemittel oder gebundene Tragschicht (z. B. Asphalttragschicht), verteilt die Lasten.
- Binder- und Deckschicht: die oberen, meist gebundenen Schichten (Asphalt, Beton oder Pflaster) als befahrbare Oberfläche.
Belastungsklassen
Die RStO 12 kennt sieben Belastungsklassen: BK0,3, BK1,0, BK1,8, BK3,2, BK10, BK32 und BK100. Die Zahl steht für die über die Nutzungsdauer erwartete Beanspruchung, ausgedrückt in Millionen äquivalenter 10-t-Achsübergänge. Je höher die Klasse, desto stärker und dicker der Aufbau. Weil die Achslast überproportional wirkt (Verhältnis etwa in vierter Potenz), bestimmt der Schwerverkehr die Bemessung, während Pkw kaum ins Gewicht fallen.
Frostsicherer Oberbau
Die Gesamtdicke des Oberbaus muss frostsicher sein. Wie dick, hängt von der Belastungsklasse, der örtlichen Frosteinwirkung (Frostzone) und der Frostempfindlichkeit des Untergrunds ab. Frostunempfindliche Böden brauchen weniger, frostempfindliche mehr Aufbaudicke; die Frostschutzschicht wird entsprechend angepasst.
Bedeutung fürs Aufmaß
- Jede Schicht wird getrennt nach Fläche (m²) bei definierter Einbaudicke oder nach Volumen/Masse abgerechnet.
- Maßgeblich für die Vergütung sind die Positionen im Leistungsverzeichnis und der Vertrag, nicht die RStO selbst - sie ist die technische Grundlage.
- Schichtdicken sind auf den verdichteten Zustand bezogen.