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Asphaltschichten abrechnen (DIN 18317)

Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026

ATV DIN 18317 regelt Asphaltschichten im Verkehrswegebau; abgerechnet wird nach Flächenmaß (m²), Masse (t) oder Raummaß (m³). Bei Abrechnung nach Flächen- oder Raummaß werden Einbauten bis 1 m² Einzelgröße sowie Fugen und Schienen übermessen, also nicht abgezogen.

Die ATV DIN 18317 „Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt" (Ausgabe September 2019) gilt für Asphalttrag-, Asphalttragdeck-, Asphaltbinder- und Asphaltdeckschichten sowie für Oberflächenbehandlungen. Abschnitt 5 regelt die Abrechnung ergänzend zur ATV DIN 18299.

Abrechnungseinheiten

Übermessungsregeln

Bei Abrechnung nach Flächen- oder Raummaß werden übermessen, also durchgehend mitgerechnet und nicht abgezogen:

Damit ist das Anarbeiten an Schachtabdeckungen, Straßenabläufe, Schieberkappen und ähnliche Einbauten mit der Fläche abgegolten; es entsteht dort weder Abzug noch gesonderter Zuschlag. Für die Ermittlung der Maße selbst trifft die Norm keine zusätzlichen Regelungen.

Was nicht übermessen wird

Hinweise fürs Aufmaß