DIN 18915 Bodenarbeiten - Oberboden abtragen, lagern, andecken
GaLaBau · Stand Juli 2026
DIN 18915 (Ausgabe 2018-06) regelt die vegetationstechnischen Bodenarbeiten; für die Abrechnung gilt die VOB/C ATV DIN 18320 (Ausgabe September 2019): Boden, Substrat und Vegetationstragschichten nach m³ oder nach Masse, Bodenbearbeitung und flächiger Auf-/Abtrag nach m². Die Lieferung von Oberboden gehört nicht zur Standardleistung.
DIN 18915 gehört zur Reihe Vegetationstechnik im Landschaftsbau und regelt die vegetationstechnischen Bodenarbeiten. Für die vertragliche Abrechnung gilt zusätzlich die VOB/C ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten (Ausgabe September 2019); nach deren Abschnitt 3.4 sind Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke nach DIN 18915 auszuführen.
Oberboden gesondert behandeln
- Oberboden (umgangssprachlich Mutterboden) ist getrennt vom Unterboden zu lösen, zu lagern und wieder anzudecken.
- Nach ATV DIN 18320 geht gelöster Oberboden nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über.
- Die Lieferung von Oberboden gehört grundsätzlich nicht zur Leistung; ist sie ausdrücklich vereinbart, umfasst sie auch das Abladen und Lagern auf der Baustelle.
- Oberboden bildet unabhängig von seinem Zustand einen eigenen Homogenbereich; die Einteilung erfolgt u. a. nach Bodengruppen (DIN 18196, DIN 18915) und dem Massenanteil grober Bestandteile.
Abrechnungseinheiten nach ATV DIN 18320 (Abschnitt 0.5)
- Liefern, Auf- und Abtrag sowie Lagern von Boden, Substrat und Vegetationstragschichten werden nach Raummaß (m³) angesetzt; für dieselben Stoffe ist alternativ die Abrechnung nach Masse (kg, t) vorgesehen.
- Auf- und Abtrag von Boden sowie die Bodenbearbeitung (z. B. Lockern, Ebnen, Verdichten) können auch nach Flächenmaß (m²) geführt werden.
- Ob eine Position nach m³, m² oder Masse abgerechnet wird, richtet sich nach Art und Maßen der Leistung laut Leistungsverzeichnis.
Aufmaß-Hinweise
- Beim Lösen und Laden von Boden gehört das Fördern bis 50 m zur Leistung; längere Förderwege sind gesondert zu vergüten.
- Bei m³-Positionen ist zu klären, ob Profilmaß (theoretischer Querschnitt) oder tatsächlich eingebautes bzw. geliefertes Maß vereinbart ist.
- Für flächige Leistungen gelten die Aufmaß- und Übermessungsregeln der ATV (DIN 18320 in Verbindung mit der ergänzend geltenden DIN 18299).
Maßgeblich für die konkrete Menge sind Vertrag, Leistungsbeschreibung und Normtext.