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ATV DIN 18320 - Landschaftsbauarbeiten

GaLaBau · Stand Juli 2026

Vegetationsflächen und Ansaat rechnest du nach m² ab, Gehölze nach Stück, Oberboden nach m³, m² oder t. Aussparungen bis 2,5 m² werden übermessen (bei ingenieurbiologischen Ansaaten sogar bis 100 m²) - und die Pflege ist eine eigene Leistung, nicht in der Pflanzposition versteckt.

Einheiten und Oberboden: Rasen- und Pflanzflächen laufen nach m², Pflanzen, Pflanzgruben und das Fällen oder Roden nach Stück (Bäume getrennt nach Stammdurchmesser, Sträucher nach Höhe), Boden und Substrat nach Raummaß, Fläche oder Masse. Oberboden ist unabhängig von seinem Zustand ein eigener Homogenbereich; seine Lieferung gehört nicht automatisch zur Leistung, und gelöster Oberboden bleibt Eigentum des Auftraggebers. Abtragen, Zwischenlagern und Andecken als getrennte Positionen führen.

Aufmaß-Regeln (Abschnitt 5.2): Zugrunde liegt das größte, gegebenenfalls abgewickelte Bauteilmaß - Böschungen zählen also in der wahren, abgewickelten Fläche. Entnommene Mengen misst du an der Entnahmestelle, eingebaute im fertigen Zustand; Bodenmieten werden unmittelbar nach dem Aufsetzen aufgemessen. Gehölze nimmst du vor dem Fällen bzw. Roden auf - Bäume nach Stammdurchmesser in 1 m Höhe, bei mehrstämmigen zählt die Summe der Einzeldurchmesser. Heckenschnitt läuft nach der bearbeiteten Fläche.

Übermessung (Abschnitt 5.3): Beim Flächenmaß bleiben Aussparungen bis 2,5 m² Einzelgröße in der Menge (Bäume, Baumscheiben, Stützen, Abläufe, Schrittplatten) - deutlich großzügiger als im Verkehrswegebau. Bei Nass- und Trockenansaaten ingenieurbiologischer Sicherungsbauweisen gilt sogar 100 m² (Felsflächen, Bauwerke). Beim Raummaß werden Körper bis 0,5 m³ übermessen (z. B. Wurzelballen), beim Längenmaß Unterbrechungen bis 1 m - und bei Stück-Abrechnung von Flächenpflanzungen werden Ausfälle bis 5 % nicht abgezogen.

Pflege und Grenzfälle: Fertigstellungspflege (bis zum abnahmefähigen Zustand) und Entwicklungs- bzw. Unterhaltungspflege (danach, nach DIN 18919) sind eigenständige Leistungen - Art, Umfang und Zeitraum gehören ins LV, sonst pflegst du monatelang umsonst. Nebenleistung ist dagegen das Anwässern direkt nach Pflanzung oder Fertigrasen-Verlegung; das Liefern von Wasser für die Pflege ist wieder Besondere Leistung. Beim flächigen Roden gehören Wurzelstöcke bis 10 cm Durchmesser zur Leistung, beim Feinplanum Steine bis 0,01 m³ Einzelgröße (bis 1 m³ Gesamtmenge). Arbeiten auf Flächen steiler als 1:4 sind Besondere Leistung. Die Details regeln die Abschnitte 4 und 5 der ATV - dein Vertrag geht vor.