DIN 18917 Rasen und Saatarbeiten - m² und Fertigstellungspflege
GaLaBau · Stand Juli 2026
DIN 18917 (Ausgabe 2018-07) regelt Rasen- und Saatarbeiten; nach VOB/C ATV DIN 18320 (September 2019) werden Rasen- und Ansaatflächen nach m² (Saatgut zusätzlich nach Masse) abgerechnet. Die Fertigstellungspflege ist eine eigene, gesondert zu vergütende Leistung.
DIN 18917 gilt für das Herstellen von Rasen durch Ansaat oder mit Fertigrasen (Rasensoden/Rollrasen) sowie für sonstige Ansaaten. Nach VOB/C ATV DIN 18320 (Ausgabe September 2019, Abschnitt 3.6) sind Rasen- und Saatarbeiten nach DIN 18917 auszuführen.
Abrechnung nach Fläche und Masse
- Das Herstellen von Rasen und wiesenähnlichen Flächen sowie von Nass- und Trockenansaaten wird nach Flächenmaß (m²) abgerechnet.
- Saatgut kann zusätzlich nach Masse (kg) vorgesehen sein; Ansaat und Fertigrasen sind unterschiedliche Positionen, auch die Saatbettbereitung kann getrennt ausgeschrieben werden.
- Für Aussparungen und Unterbrechungen gelten die Übermessungsregeln der ATV (DIN 18320 in Verbindung mit DIN 18299): kleinere Fehlstellen werden bis zu den dort festgelegten Grenzwerten übermessen, größere gesondert abgezogen.
Fertigstellungspflege getrennt vergüten
- Nach dem Ansäen bzw. Verlegen ist eine Fertigstellungspflege nötig, um den abnahmereifen Zustand herzustellen (u. a. Wässern, Düngen, Mähen, Beikrautregulierung).
- Die dafür nötige Anzahl an Pflegegängen und Schnitten hängt vom Rasentyp und den Vegetationsbedingungen ab und ist im LV zu beschreiben.
- Die Fertigstellungspflege ist keine Nebenleistung, sondern eine eigene, anzubietende und abzurechnende Position. Wird sie ausgelassen, kann der Anwuchs- und damit der Abnahmeerfolg gefährdet sein.
Aufmaß-Hinweise
- Erst mit erfolgreicher Fertigstellungspflege gilt die Rasenleistung als vertraglich fertiggestellt und abnahmereif.
- Laufende Pflege nach der Abnahme (Entwicklungs-/Unterhaltungspflege) ist gesondert nach DIN 18919 zu behandeln.
Maßgeblich sind Vertrag, Leistungsbeschreibung und Normtext.