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Fortschreibendes Aufmaß und prüfbare Mengen

REB-Verfahren & Formeln · Stand Juli 2026

Fortschreibendes Aufmaß bedeutet, Mengen laufend während der Ausführung festzuhalten statt erst am Ende; nach § 14 VOB/B müssen sie prüfbar, positionsbezogen und nachvollziehbar aufgebaut sein.

Beim fortschreibenden (kontinuierlichen) Aufmaß werden die Mengen baubegleitend Schritt für Schritt erfasst und fortgeschrieben, statt die gesamte Leistung erst nach Fertigstellung aufzumessen. Das passt gut zu den REB-Verfahren, weil dort jeder Ansatz einzeln, formelbasiert und zuordenbar dokumentiert wird.

Prüfbarkeit nach § 14 VOB/B

Der Auftragnehmer hat prüfbar abzurechnen. Das bedeutet insbesondere:

Mengen aus Zeichnungen oder Aufmaß

Nach den allgemeinen Regeln der VOB/C werden Mengen aus Zeichnungen ermittelt, soweit die ausgeführte Leistung diesen entspricht; andernfalls wird aufgemessen. Eine baubegleitend fortgeschriebene Planung kann so direkt zur Abrechnungsgrundlage werden.

Vorteile in der Praxis

Die konkreten Aufmaß- und Abrechnungsregeln je Gewerk stehen in den ATV der VOB/C; maßgeblich sind Vertrag und Normtext.