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VOB/B § 6 - Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
VOB/B: Vertrag & Abrechnung · Stand Juli 2026
Wirst du in der Ausführung behindert, zeig es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich an (Abs. 1) - ohne Anzeige zählt die Behinderung nur, wenn sie offenkundig war. Die Anzeige sichert dir Fristverlängerung und je nach Fall Geldansprüche.
Glaubst du dich in der ordnungsgemäßen Ausführung behindert, musst du das dem AG unverzüglich schriftlich anzeigen (Abs. 1). Ohne Anzeige werden die hindernden Umstände nur berücksichtigt, wenn dem AG Tatsache und hindernde Wirkung offenkundig bekannt waren - verlass dich nie darauf.
Fristverlängerung gibt es, soweit die Behinderung verursacht ist (Abs. 2): durch einen Umstand aus dem Risikobereich des AG (fehlende Pläne, fehlende Vorleistungen, gesperrte Flächen), durch Streik oder Aussperrung oder durch höhere Gewalt und andere für dich unabwendbare Umstände. Witterung, mit der bei Angebotsabgabe normalerweise zu rechnen war, gilt ausdrücklich nicht als Behinderung.
Du musst alles Zumutbare tun, um weiterarbeiten zu können, und nach Wegfall der Hinderung unverzüglich wieder anfangen und das dem AG melden (Abs. 3). Die Fristverlängerung bemisst sich nach der Dauer der Behinderung plus Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten und eine etwaige Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit (Abs. 4).
Die Geldseite in Grundzügen: Bei einer Unterbrechung von voraussichtlich längerer Dauer werden die ausgeführten Leistungen nach Vertragspreisen abgerechnet, dazu die dir bereits entstandenen Kosten, die in den Preisen des nicht ausgeführten Teils stecken (Abs. 5). Hat eine Seite die hindernden Umstände zu vertreten, schuldet sie der anderen den nachweislich entstandenen Schaden - entgangenen Gewinn aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Abs. 6); daneben bleibt bei erfolgter Anzeige die Entschädigung nach § 642 BGB. Dauert eine Unterbrechung länger als 3 Monate, kann jede Seite danach schriftlich kündigen (Abs. 7).
Bauzeit-Nachträge sind Streitklassiker: Dokumentiere Ursache, Beginn, Ende und Folgen jeder Behinderung sauber im Bautagebuch. Der Vertrag geht vor - und für Schadensersatz- oder Entschädigungsrechnungen hol dir fachkundige Unterstützung.