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ATV DIN 18319 Abrechnung Rohrvortrieb - Laengenmaß, Zwischenschaechte uebermessen

Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026

Der Vortrieb wird nach Laengenmaß (m) in der Rohrachse als Gesamtlaenge der vorgetriebenen Rohre abgerechnet; Zwischenschaechte werden uebermessen (durchgemessen, nicht abgezogen). Weitere Positionen wie Stillstand oder Hindernisentfernung laufen nach Zeit (h), Anzahl (St) oder Masse.

Grundregel: Vortrieb nach Laenge (m)

Die Laenge des Vortriebs wird in der Rohrachse als Gesamtlaenge der vorgetriebenen Rohre ermittelt und nach Laengenmaß (m) abgerechnet. Die Positionen sind im LV getrennt nach Bauart, Maßen und Homogenbereichen vorzusehen.

Uebermessung von Zwischenschaechten

Zwischenschaechte werden uebermessen - die Vortriebslaenge laeuft also durch, der Schacht wird nicht als Abzug behandelt. Darueber hinaus enthaelt DIN 18319 keine besonderen Uebermessungsregeln; ergaenzend gilt DIN 18299, Abschnitt 5.

Aufgegebene Vortriebe (Einzelregelung)

Muss ein Vortrieb aufgegeben werden, wird nach der tatsaechlich erreichten Vortriebsstrecke abgerechnet. Ausnahme: Der Auftragnehmer hat die Ursache zu vertreten - dann besteht kein Verguetungsanspruch fuer die aufgegebene Strecke.

Weitere Abrechnungseinheiten im LV

Je nach Ausschreibung sind neben dem Vortrieb u. a. vorzusehen:

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