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ATV DIN 18319 Abrechnung Rohrvortrieb - Laengenmaß, Zwischenschaechte uebermessen
Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026
Der Vortrieb wird nach Laengenmaß (m) in der Rohrachse als Gesamtlaenge der vorgetriebenen Rohre abgerechnet; Zwischenschaechte werden uebermessen (durchgemessen, nicht abgezogen). Weitere Positionen wie Stillstand oder Hindernisentfernung laufen nach Zeit (h), Anzahl (St) oder Masse.
Grundregel: Vortrieb nach Laenge (m)
Die Laenge des Vortriebs wird in der Rohrachse als Gesamtlaenge der vorgetriebenen Rohre ermittelt und nach Laengenmaß (m) abgerechnet. Die Positionen sind im LV getrennt nach Bauart, Maßen und Homogenbereichen vorzusehen.
Uebermessung von Zwischenschaechten
Zwischenschaechte werden uebermessen - die Vortriebslaenge laeuft also durch, der Schacht wird nicht als Abzug behandelt. Darueber hinaus enthaelt DIN 18319 keine besonderen Uebermessungsregeln; ergaenzend gilt DIN 18299, Abschnitt 5.
Aufgegebene Vortriebe (Einzelregelung)
Muss ein Vortrieb aufgegeben werden, wird nach der tatsaechlich erreichten Vortriebsstrecke abgerechnet. Ausnahme: Der Auftragnehmer hat die Ursache zu vertreten - dann besteht kein Verguetungsanspruch fuer die aufgegebene Strecke.
Weitere Abrechnungseinheiten im LV
Je nach Ausschreibung sind neben dem Vortrieb u. a. vorzusehen:
- Ueberfahren/Verdraengen bestehender Rohrleitungen: nach Laengenmaß (m)
- Umsetzen der Vortriebseinrichtung (getrennt Grube-zu-Grube und innerhalb einer Grube): nach Anzahl (St)
- Entfernen von Hindernissen aus dem Vortriebsquerschnitt mittels Vortriebseinrichtung: nach Zeit (h)
- Stillstand der Vortriebseinrichtung: nach Zeit (h)
- Anlagen zur Aufrechterhaltung der Vorflut: Auf-/Abbau nach Anzahl (St), Betrieb nach Zeit (h), gestaffelt nach Foerderleistung
- optische Inspektion und Reinigen von Rohrleitungen (getrennt nach Art/Grad der Verschmutzung in % des Querschnitts): nach Laengenmaß (m)
- Einbringen von Einpressgut (getrennt nach Inhaltsstoffen): nach Raummaß (m3) oder Masse (kg, t)
Praxishinweis fuer Kalkulator/Abrechner
- Der reine Meterpreis des Vortriebs deckt viele verfahrensbedingte Leistungen als Nebenleistung ab (z. B. Gleit-/Stuetzmittel-Einpressung im Ringraum, Foerderung bis 50 m). Zusatzaufwand aus Hindernissen, Stillstaenden oder Baugrundabweichungen laeuft dagegen ueber gesonderte Positionen bzw. Besondere Leistungen.
- Baugruben (Start-/Ziel-/Zwischengruben) sind NICHT im Vortriebsmeter enthalten - sie werden als Besondere Leistung bzw. nach DIN 18300/18303 gesondert abgerechnet.
- Massgeblich sind stets Vertrag und Normtext; die LV-Positionen konkretisieren die Abrechnungseinheit.