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ATV DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten - Verfahren, Geltungsbereich, Nebenleistungen
Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026
DIN 18319 regelt den grabenlosen, unterirdischen Einbau vorgefertigter Rohre durch Pressen, Rammen oder Ziehen (Rohrvortrieb/Microtunnelling). Baugruben, Bohrarbeiten und der eigentliche Kanalbau nach DIN 18306 gehoeren nicht dazu. Verfahrenswahl und Ortsbrustsicherung liegen beim Auftragnehmer; viele Zusatzleistungen sind Besondere Leistungen.
Worum es geht
Die ATV DIN 18319 gilt fuer den unterirdischen, grabenlosen Einbau vorgefertigter Rohre und vergleichbarer Baukoerper (beliebiges Profil) durch Pressen, Rammen oder Ziehen. Erfasst sind auch das Verdraengungsverfahren, das Ueberfahren und Verdraengen bestehender Rohrleitungen sowie das Loesen und Foerdern von Boden/Fels beim Vortrieb.
Typische Praxisbegriffe: Rohrvortrieb, Microtunnelling, Pilotrohrvortrieb, Pressbohrung. Die Ausfuehrung richtet sich nach DIN EN 12889 (grabenlose Verlegung und Pruefung von Abwasserleitungen).
Was NICHT dazugehoert (Abgrenzung)
Wichtig fuer die richtige Zuordnung im LV - folgende Leistungen fallen unter andere ATV:
- Start-, Ziel-, Zwischen- und Bergegruben: Erdarbeiten (DIN 18300), Verbau (DIN 18303)
- Bohrarbeiten: DIN 18301
- Entwaesserungskanalarbeiten (der eigentliche Kanalbau): DIN 18306
- Druckrohrleitungen im Erdreich: DIN 18307
- Untertagebau: DIN 18312
- Horizontalspuelbohrung (HDD): DIN 18324
- das Einbringen von Rohren in Vortriebs- oder Bestandsrohre (Relining)
Ergaenzend gilt die DIN 18299, Abschnitte 1-5; bei Widerspruechen geht DIN 18319 vor.
Verantwortung des Auftragnehmers
Wahl des Vortriebsverfahrens, Bauablauf, Sicherung der Ortsbrust (auch bei planmaessigen Stillstaenden) sowie Wahl und Einsatz der Baugeraete sind grundsaetzlich Sache des Auftragnehmers - sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgibt.
Zulaessige Achsabweichungen sind in Tabelle 1 der Norm nenndurchmesserabhaengig gestaffelt (kleinere DN = engere Toleranz). Groessere Abweichungen sind dem Auftraggeber unverzueglich mitzuteilen.
Nebenleistungen (Abschnitt 4.1, ohne gesonderte Verguetung)
Ergaenzend zu DIN 18299 gelten u. a. als Nebenleistung:
- Feststellen des Zustands von Strassen-/Gelaendeoberflaechen und Vorflutern
- Beseitigen von Brauchwasser
- verfahrensbedingtes Einpressen von Gleit- und Stuetzmitteln in den Ringraum waehrend des Vortriebs (inkl. Injektionsstutzen)
- Foerdern des geloesten Bodens/Fels aus dem Rohr bis 50 m Foerderweg
- Umsetzen der Vortriebseinrichtung von Grube zu Grube und innerhalb der Grube (Ausnahme: Gruende, die der AN nicht zu vertreten hat - dann Besondere Leistung nach 4.2.4)
- dauerhaftes, korrosionssicheres Verschliessen der Ankermulden
Besondere Leistungen (Abschnitt 4.2, gesondert zu verguetende Positionen)
Nur wenn im LV ausgeschrieben/vereinbart, u. a.:
- Herstellen, Sichern, Vorhalten, Rueckbau und Verfuellen der Start-, Ziel- und Zwischengruben
- Standsicherheitsnachweise und Zeichnungen fuer Pressenwiderlager und Vortriebsrohre
- Entfernen von Hindernissen bzw. ueberdimensionalen natuerlichen Koernungen (Definition ueber Tabelle 2, kantenlaengenabhaengig vom DN)
- Dichtheitspruefungen, optische Inspektionen, Laerm- und Erschuetterungsmessungen
- Verpressen von Ring- und Hohlraeumen mit hydraulisch abbindenden Stoffen nach Vortriebsende
- Herstellen von Anschluessen ans Vortriebsrohr, Einbau von Passrohren, Ablaengen
- Massnahmen gegen Boden-/Grundwassereinbruch bei Ein- und Ausfahrvorgaengen
- Einmessen, Bestandsdokumentation, Kennzeichnung
- unvorhergesehene Situationen (abweichender Baugrund 3.1.3, Gefahrenlagen 3.1.5, Sichern gefaehrdeter Anlagen 3.1.6, unvermutete Hindernisse/Kampfmittel 3.1.7, ungeeignete Witterung 3.1.8) - soweit vom AN nicht zu vertreten
Massgeblich sind stets Vertrag und Normtext.