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ATV DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten - Verfahren, Geltungsbereich, Nebenleistungen

Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026

DIN 18319 regelt den grabenlosen, unterirdischen Einbau vorgefertigter Rohre durch Pressen, Rammen oder Ziehen (Rohrvortrieb/Microtunnelling). Baugruben, Bohrarbeiten und der eigentliche Kanalbau nach DIN 18306 gehoeren nicht dazu. Verfahrenswahl und Ortsbrustsicherung liegen beim Auftragnehmer; viele Zusatzleistungen sind Besondere Leistungen.

Worum es geht

Die ATV DIN 18319 gilt fuer den unterirdischen, grabenlosen Einbau vorgefertigter Rohre und vergleichbarer Baukoerper (beliebiges Profil) durch Pressen, Rammen oder Ziehen. Erfasst sind auch das Verdraengungsverfahren, das Ueberfahren und Verdraengen bestehender Rohrleitungen sowie das Loesen und Foerdern von Boden/Fels beim Vortrieb.

Typische Praxisbegriffe: Rohrvortrieb, Microtunnelling, Pilotrohrvortrieb, Pressbohrung. Die Ausfuehrung richtet sich nach DIN EN 12889 (grabenlose Verlegung und Pruefung von Abwasserleitungen).

Was NICHT dazugehoert (Abgrenzung)

Wichtig fuer die richtige Zuordnung im LV - folgende Leistungen fallen unter andere ATV:

Ergaenzend gilt die DIN 18299, Abschnitte 1-5; bei Widerspruechen geht DIN 18319 vor.

Verantwortung des Auftragnehmers

Wahl des Vortriebsverfahrens, Bauablauf, Sicherung der Ortsbrust (auch bei planmaessigen Stillstaenden) sowie Wahl und Einsatz der Baugeraete sind grundsaetzlich Sache des Auftragnehmers - sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgibt.

Zulaessige Achsabweichungen sind in Tabelle 1 der Norm nenndurchmesserabhaengig gestaffelt (kleinere DN = engere Toleranz). Groessere Abweichungen sind dem Auftraggeber unverzueglich mitzuteilen.

Nebenleistungen (Abschnitt 4.1, ohne gesonderte Verguetung)

Ergaenzend zu DIN 18299 gelten u. a. als Nebenleistung:

Besondere Leistungen (Abschnitt 4.2, gesondert zu verguetende Positionen)

Nur wenn im LV ausgeschrieben/vereinbart, u. a.:

Massgeblich sind stets Vertrag und Normtext.