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Bohrarbeiten abrechnen (VOB/C ATV DIN 18301)
Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026
Nach ATV DIN 18301 werden Bohrungen nach Längenmaß (m) abgerechnet, getrennt nach Enddurchmesser, Tiefenbereich, Homogenbereich und Bohrverfahren; die Bohrlänge zählt ab Oberseite Arbeitsplanum bis zur Endtiefe.
Die ATV DIN 18301 „Bohrarbeiten" regelt die Vertragsbedingungen für Bohrungen jeder Art, Neigung und Tiefe - etwa zur geotechnischen Erkundung, zur Wassergewinnung oder als Vorleistung für weitere Bauteile. Ergänzend gelten die Regelungen der ATV DIN 18299; bei Widersprüchen geht die DIN 18301 vor.
Abrechnungseinheit
- Bohrungen werden nach Längenmaß in Metern abgerechnet.
- Getrennt wird nach dem Enddurchmesser des Bohrlochs, nach Tiefenbereichen (gemessen von der Oberseite des Arbeitsplanums bis zur Endtiefe), nach den ausgeschriebenen Homogenbereichen bzw. künstlichen Böden und sonstigen durchbohrten Stoffen (z. B. Beton, Mauerwerk, Stahl) sowie nach dem Bohrverfahren.
Wie die Bohrlänge gemessen wird
- Liegt der Bohransatzpunkt auf Höhe des Arbeitsplanums, wird von dort bis zur vereinbarten Endtiefe gerechnet.
- Bei geneigten Bohrungen zählt die Länge ab dem jeweiligen Bohransatzpunkt.
- Bohrungen, die aufgegeben werden müssen, werden bis zur erreichten Tiefe vergütet - es sei denn, der Auftragnehmer hat die Ursache zu vertreten. Eigene Übermessungsregeln enthält die Norm nicht.
Nebenleistungen (im Preis enthalten)
- Unterhalten des Arbeitsplanums.
- Umsetzen der Bohreinrichtung von Ansatzpunkt zu Ansatzpunkt (nur, soweit dies nicht aus Gründen erforderlich wird, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat).
- Mehrverbrauch an Stützflüssigkeiten oder Bohrspülungen bis 10 % des jeweiligen theoretischen Volumens.
Was gesondert vergütet wird
Besondere Leistungen sind z. B. das Entnehmen, Behandeln und Aufbewahren von Proben, aufwendige Sicherungsmaßnahmen, das Beseitigen von Hindernissen, das Verfüllen von Bohrlöchern oder ein vom Auftraggeber verlangtes Entsorgen von Spülungen.
Maßgeblich bleiben stets der konkrete Vertrag und der Normtext.