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Bohrarbeiten abrechnen (VOB/C ATV DIN 18301)

Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026

Nach ATV DIN 18301 werden Bohrungen nach Längenmaß (m) abgerechnet, getrennt nach Enddurchmesser, Tiefenbereich, Homogenbereich und Bohrverfahren; die Bohrlänge zählt ab Oberseite Arbeitsplanum bis zur Endtiefe.

Die ATV DIN 18301 „Bohrarbeiten" regelt die Vertragsbedingungen für Bohrungen jeder Art, Neigung und Tiefe - etwa zur geotechnischen Erkundung, zur Wassergewinnung oder als Vorleistung für weitere Bauteile. Ergänzend gelten die Regelungen der ATV DIN 18299; bei Widersprüchen geht die DIN 18301 vor.

Abrechnungseinheit

Wie die Bohrlänge gemessen wird

Nebenleistungen (im Preis enthalten)

Was gesondert vergütet wird

Besondere Leistungen sind z. B. das Entnehmen, Behandeln und Aufbewahren von Proben, aufwendige Sicherungsmaßnahmen, das Beseitigen von Hindernissen, das Verfüllen von Bohrlöchern oder ein vom Auftraggeber verlangtes Entsorgen von Spülungen.

Maßgeblich bleiben stets der konkrete Vertrag und der Normtext.