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ATV DIN 18322 - Kabelleitungstiefbauarbeiten
Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026
Kabeltrassen rechnest du nach ATV DIN 18322 nach Aufmaß ab: Länge in der Mittelachse, aufgerundet auf volle 10 cm - jedes Kabel und jedes Rohr zählt einzeln in seiner Gesamtlänge samt vorgegebener Vorratslängen. Auch der Aufbruch befestigter Flächen gehört zu dieser ATV.
Geltung und Abgrenzung: Die ATV gilt für das Legen von Kabeln, Schutz- und Mikrorohren, für Kabelkanäle samt Schächten, Masten und Verteilerschränken sowie für den Aufbruch befestigter Oberflächen und die Leitungszone. Die Erdarbeiten selbst laufen über die ATV DIN 18300, Verbau über die 18303, die Wiederherstellung des Oberbaus über die 18315 bis 18317 bzw. 18318 (Pflaster). Kabel, Rohre und Schächte gehören nicht zur Lieferung des Auftragnehmers - die stellt im Regelfall der Auftraggeber bei.
Längenmaß mit Aufrundung: Die Leistung wird nach Aufmaß ermittelt, Näherungsverfahren sind zulässig. Beim Längenmaß zählt die Mittelachse, und die Längen werden auf die nächsten vollen 10 cm aufgerundet. Jedes Kabel einschließlich der vorgegebenen Vorratslängen und jedes Schutzrohr, Mikrorohr oder jeder Rohrverband wird einzeln in seiner Gesamtlänge gerechnet - ein Graben mit drei Rohren bringt dreimal Rohrlänge. Aufbruchmengen ermittelst du im Abtrag an der Aufbruchstelle, Einbaumengen im fertigen Zustand; ohne andere Vorgabe gelten die Böschungswinkel 45°/60°/80°. Die lichte Mindestgrabenbreite ohne betretbaren Arbeitsraum beträgt 30 cm (DIN 4124 beachten; mehrzügige Anlagen brauchen Arbeitsraum).
Übermessung: Beim Flächenmaß bleiben Fugen sowie Aussparungen, Einbauten und Schienen bis 1 m² Einzelgröße in der Menge - grenzen mehrere getrennt zu rechnende Befestigungen an, zählt je Fläche der anteilige Aussparungsanteil. Beim Längenmaß werden Fugen, Unterbrechungen bis 1 m sowie Rohrverbindungen und Formstücke übermessen (die Zulage läuft als Stück). Einzelflächen unter 0,5 m² werden mit 0,5 m² gerechnet; Masse wird gewogen.
Aufbruch und Zulagen: Beim Aufbruch werden Decken und gebundene Tragschichten nach dem Tragschichteinbau um die aufgelockerten Randzonen zurückgeschnitten, mindestens um die Mehrbreiten der ATV-Tabelle - bei Asphalt und gebundenen Decken 15 cm je Randzone bei Grabentiefen unter 2 m bzw. 20 cm ab 2 m, bei Pflaster und Platten mindestens die Formatbreite. Schmale Reststreifen bis zur Einfassung oder nächsten Fuge werden komplett mit erneuert; die Grenzbreiten reichen je Bauweise von unter 20 cm (Gehweg) bis unter 120 cm (Betondecken). Formstücke, Einbindungen, Anschlüsse, Bohrungen und Schächte laufen als Stück, der Aufbruch nach m², die Leitungszone nach m³, m² oder m - das Vorhalten von Absperrungen und Behelfsbrücken über kombinierte Zeiteinheiten (z. B. Meter mal Tage, Stück mal Wochen). Grundzüge - maßgeblich sind Vertrag und Normtext.