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Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten (VOB/C ATV DIN 18304)
Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026
ATV DIN 18304 gilt für das Einbringen und Ziehen von Spundbohlen, Pfählen, Trägern und Rohren durch Rammen, Rütteln oder Pressen; abgerechnet wird nach Länge (m), Stück oder Masse, für Wände nach Fläche (m²). Eigene Übermessungsregeln enthält die Norm nicht.
Die ATV DIN 18304 „Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten" regelt das Einbringen und Ziehen von Bohlen, Pfählen, Trägern, Rohren, Lanzen und ähnlichen Bauteilen durch Rammen, Rütteln oder Pressen. Ergänzend gilt die ATV DIN 18299.
Abrechnung
- Je nach Bauteil und Leistungsbeschreibung wird nach Länge (m), Stück oder Masse abgerechnet, bei Wänden zusätzlich nach Flächenmaß (m²). Getrennt wird nach Bauart, Güte, Profil und Einbringtiefe.
- Bei Abrechnung nach Fläche ergibt sich diese aus der Wandlänge (in der Wandachse) mal der Wandhöhe (von der vorgegebenen Unter- bis zur vorgegebenen Oberseite).
- Bei Abrechnung nach Länge gilt die vorgegebene Länge des einzelnen Bauelements, bei Abrechnung nach Masse die errechnete Masse (genormte Profile nach DIN-Norm, sonst nach Profilbuch des Herstellers).
- Eigene Übermessungsregeln enthält der Abschnitt Abrechnung nicht. Bauelemente, die nicht wie vorgegeben ausgebaut werden können und ganz oder teilweise im Boden verbleiben, werden ohne Mengenminderung beim Ziehen abgerechnet und zum Zeitwert vergütet (abzüglich des Schrotterlöses der ausgebauten Teile).
Nebenleistungen (im Preis enthalten)
- Feststellen des Zustands von Straßen- und Geländeoberflächen, Vorflutern und dergleichen.
- Unterhalten des Arbeitsplanums.
Besondere Leistungen (gesondert)
- Herstellen und Vorhalten von Lärmschutzeinrichtungen sowie Erschütterungs-, Lärm-, Setzungs- und Neigungsmessungen.
- Abdichten von Spundwänden, Kürzen oder Verlängern von Bauelementen.
- Verfüllen von Hohlräumen und Auffüllen von Absenkungen infolge des Einbringens oder Ziehens, Probeeinbringungen und Probebelastungen.
Maßgeblich bleiben Vertrag und Normtext.