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Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten (VOB/C ATV DIN 18313)
Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026
ATV DIN 18313 gilt für Schlitzwände mit stützenden Flüssigkeiten; Aushub, Beton und andere Schlitzwandstoffe werden nach Raummaß (m³) abgerechnet (Achslänge x Nenndicke x Tiefe), Leitwände nach Länge (m), Bewehrung nach Masse und flächige Dichtungs-/Bauelemente nach Fläche (m²).
Die ATV DIN 18313 „Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten" regelt das Herstellen von Stütz-, Dicht- und ähnlichen Wänden sowie von Barretten in flüssigkeitsgestützten Erdschlitzen (z. B. mit Bentonitsuspension). Dazu zählen das Ausheben, Bewehren und Betonieren sowie der Einbau von Bauelementen. Ergänzend gilt die ATV DIN 18299.
Abrechnung
- Schlitzwandaushub, Beton und andere Schlitzwandstoffe werden nach Raummaß (m³) abgerechnet, getrennt nach Grundrissform der Elemente, Bauart und Maßen. Das Volumen ergibt sich aus der Länge der Schlitzwandachse im Grundriss, der vorgegebenen Nenndicke und der Tiefe - nicht nach einer Ansichtsfläche.
- Die Bewehrung wird nach Masse (kg, t) abgerechnet.
- Leitwände (Herstellen und Beseitigen einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten) werden nach Längenmaß (m) erfasst, getrennt nach ein- oder doppelseitiger Ausführung.
- Flächige Dichtungs- und Bauelemente (z. B. Dichtungsbahnen, Stahlspundwände) werden nach Flächenmaß (m²) abgerechnet; das Verfüllen von Leerschlitzen und der Ersatz von Stützflüssigkeitsverlusten nach Raummaß (m³).
Wie Tiefe und Höhe gemessen werden
Die Tiefe des ausgehobenen Schlitzes wird von der Oberkante der Leitwand (ohne Leitwand: von der Oberfläche des anstehenden Bodens) bis zur vorgegebenen Tiefe gerechnet; die Schlitzwand selbst von ihrer vorgegebenen Unterseite bis zur vorgegebenen Oberseite.
Übermessung
Aussparungen, Leitungen und Einbauteile werden übermessen; durch Bewehrung und Einbauteile verdrängte Betonmengen werden nicht abgezogen.
Nebenleistungen (im Preis enthalten)
- Feststellen des Zustands von Oberflächen und Vorflutern, Unterhalten des Arbeitsplanums.
- Kontrolle des Spiegels der stützenden Flüssigkeit sowie der Nachweis der Güte von Stoffen und Wänden.
- Mehrverbrauch an Stützflüssigkeit, Beton und anderen Stoffen bis 10 % des theoretischen Volumens, bei selbsterhärtenden Stützflüssigkeiten bis 40 %.
Besondere Leistungen (gesondert)
- Fördern des mit Stützflüssigkeit vermengten Aushubs über 50 m Förderweg hinaus sowie Laden und Entsorgen von Aushub und Suspension.
- Bewegungsfugen, Aussparungen und Einbauteile, angeordnete Versuchsschlitze sowie besondere Güte- und Standsicherheitsnachweise.
Der Aushub umfasst als Regelleistung das Ausheben, ggf. Reinigen des Schlitzes und das Fördern bis zu einem Zwischenlager in 50 m Förderweite. Maßgeblich bleiben Vertrag und Normtext.