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Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten (VOB/C ATV DIN 18313)

Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026

ATV DIN 18313 gilt für Schlitzwände mit stützenden Flüssigkeiten; Aushub, Beton und andere Schlitzwandstoffe werden nach Raummaß (m³) abgerechnet (Achslänge x Nenndicke x Tiefe), Leitwände nach Länge (m), Bewehrung nach Masse und flächige Dichtungs-/Bauelemente nach Fläche (m²).

Die ATV DIN 18313 „Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten" regelt das Herstellen von Stütz-, Dicht- und ähnlichen Wänden sowie von Barretten in flüssigkeitsgestützten Erdschlitzen (z. B. mit Bentonitsuspension). Dazu zählen das Ausheben, Bewehren und Betonieren sowie der Einbau von Bauelementen. Ergänzend gilt die ATV DIN 18299.

Abrechnung

Wie Tiefe und Höhe gemessen werden

Die Tiefe des ausgehobenen Schlitzes wird von der Oberkante der Leitwand (ohne Leitwand: von der Oberfläche des anstehenden Bodens) bis zur vorgegebenen Tiefe gerechnet; die Schlitzwand selbst von ihrer vorgegebenen Unterseite bis zur vorgegebenen Oberseite.

Übermessung

Aussparungen, Leitungen und Einbauteile werden übermessen; durch Bewehrung und Einbauteile verdrängte Betonmengen werden nicht abgezogen.

Nebenleistungen (im Preis enthalten)

Besondere Leistungen (gesondert)

Der Aushub umfasst als Regelleistung das Ausheben, ggf. Reinigen des Schlitzes und das Fördern bis zu einem Zwischenlager in 50 m Förderweite. Maßgeblich bleiben Vertrag und Normtext.