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DIN EN 124: Einbaugruppen und wo welche Klasse zulässig ist
Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026
DIN EN 124 ordnet jeder Klasse einen Einsatzort zu: von A 15 (nur Fußgänger) über D 400 (Fahrbahnen) bis F 900 (Flugbetriebsflächen); der Einbauort bestimmt die Mindestklasse.
Nicht die Optik, sondern der Einbauort entscheidet, welche Abdeckungsklasse gefordert ist. DIN EN 124 gliedert dazu in sechs Einbaugruppen.
Einbaugruppen und typische Bereiche (in eigenen Worten)
- Gruppe 1 (A 15): Flächen ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer.
- Gruppe 2 (B 125): Gehwege, Fußgängerzonen sowie Pkw-Park- und Parkdeckflächen.
- Gruppe 3 (C 250): Bordrinnenbereich; üblicherweise bis rund 0,5 m in die Fahrbahn und etwa 0,2 m in den Gehweg gemessen.
- Gruppe 4 (D 400): Fahrbahnen von Straßen, Seitenstreifen und Parkflächen für alle Straßenfahrzeuge.
- Gruppe 5 (E 600): Flächen mit hohen Radlasten, zum Beispiel Hafen- und Industrieflächen.
- Gruppe 6 (F 900): Flächen mit besonders hohen Radlasten, zum Beispiel Flugbetriebsflächen.
Praxishinweise
- Für Straßenschächte in der Fahrbahn ist in der Regel mindestens D 400 gefordert.
- Im Übergangsbereich (Bord/Rinne) kann C 250 genügen; ausschlaggebend sind die Vorgaben von Bauherr und Straßenbaulastträger.
- Eine zu niedrige Klasse ist ein Ausführungsmangel, keine reine Preisfrage.
Maßgeblich bleiben Leistungsverzeichnis, örtliche Regelwerke und die geltende Normausgabe.