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VOB/B §11 - Vertragsstrafe bei Verzug

VOB/B: Vertrag & Abrechnung · Stand Juli 2026

Eine Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung wird nur fällig, wenn sie wirksam vereinbart ist, der Auftragnehmer mit einer Vertragsfrist in Verzug ist und der Auftraggeber sich die Strafe bei der Abnahme vorbehält; die 5-%-Obergrenze folgt aus der Rechtsprechung, nicht aus §11.

§ 11 VOB/B behandelt die Vertragsstrafe für den Fall, dass eine vereinbarte Frist überschritten wird. Wichtig ist, unter welchen Bedingungen sie überhaupt greift.

Voraussetzungen

Bemessung

Vorbehalt bei der Abnahme

Grenzen aus der Rechtsprechung

Praxis für die Abrechnung

Ob eine Klausel wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab - maßgeblich sind Vertrag, Normtext und Rechtsprechung.