CivilOps / Wissen / VOB/B: Vertrag & Abrechnung

VOB/B §5 - Ausführungsfristen und Verzug

VOB/B: Vertrag & Abrechnung · Stand Juli 2026

§5 unterscheidet verbindliche Vertragsfristen von unverbindlichen Einzelterminen; nur bei Vertragsfristen kann der Auftragnehmer in Verzug geraten. Ohne vereinbarten Starttermin muss er binnen 12 Werktagen nach Aufforderung beginnen (§5 Abs. 2).

§ 5 VOB/B behandelt Beginn, Förderung und Vollendung der Ausführungsfristen. Für Bauleiter ist die Abgrenzung wichtig, weil Vertragsstrafe (§11) und Verzugskündigung (§8) daran anknüpfen.

Vertragsfristen vs. Einzelfristen

Beginn der Ausführung

Wenn es nicht vorangeht

Bedeutung für die Abrechnung

Maßgeblich sind stets Vertrag und Normtext.