CivilOps / Wissen / Normen im Tiefbau
ATV DIN 18308 - Drän- und Versickerarbeiten
Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026
Dränleitungen rechnest du nach ATV DIN 18308 nach Länge in der Mittelachse ab, Filter- und Dränschichten nach m², Sickerkörper und Rigolen nach m³. Besonderheit: Beim Längenmaß werden Schächte bis 1 m Nennweite übermessen, und Formstücke laufen trotz Übermessung als Stück-Zulage extra.
Abrechnungseinheiten (Abschnitt 0.5): Dränungen mit Rohr und rohrlose Dränungen nach Längenmaß, im LV getrennt nach Bauart, Stoffen, Maßen und Tiefenlage; Geokunststoffe und Geotextilien sowie Filter- und Dränschichten nach Flächenmaß; Speicher- und Versickerelemente sowie Dränpackungen nach Raummaß; Schächte und Formstücke als Stück.
Messregeln (Abschnitt 5): Beim Längenmaß zählt die Länge in der Mittelachse der Bauteile. Formstücke werden übermessen und trotzdem gesondert gerechnet - die Leitung läuft in voller Länge durch, Bogen oder Abzweig kommen als Stück obendrauf. Übermessen werden außerdem: Schächte bis 1 m Nennweite beim Längenmaß (anders als beim Abwasserkanal nach ATV DIN 18306, wo die Bauart entscheidet), Rohre und Bauteile bis 0,1 m² mittlerer Querschnittsfläche beim Raummaß sowie Aussparungen durch Einbauten bis 1 m² Einzelgröße beim Flächenmaß.
Positionen und Grenzfälle: Besondere Leistungen sind u. a. das Herstellen von Anschlüssen an vorhandene Schächte, Spül- und Kontrolleinrichtungen für die Unterhaltung, Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern, Maßnahmen beim Antreffen von Quellen sowie Ausführungspläne und Bestandsdokumentationen - ohne eigene Position kein Geld. Nebenleistung ist dagegen z. B. das Feststellen der Bodenfeuchte während der Bauzeit.
Abgrenzung und Ausführung: Die Erdarbeiten laufen über die ATV DIN 18300, geschlossene Entwässerungskanäle samt Schächten über die ATV DIN 18306. Für die Ausführung verweist die ATV je nach Zweck auf DIN 4095 (Dränung zum Schutz baulicher Anlagen), DIN 1185-3 (Landwirtschaft), DIN 18915 (Vegetationsflächen), DIN 18035-3 (Sportplätze) und DWA-A 138 (Versickerungsanlagen); verrottbare Stoffe sind grundsätzlich tabu. Grundzüge - dein Vertrag geht vor.