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Homogenbereiche statt Bodenklassen 1-7 (DIN 18300)
Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026
Die ATV DIN 18300 (Erdarbeiten, Ausgabe 2019) kennt keine Bodenklassen 1-7 mehr; Boden und Fels werden nach ihrem Zustand vor dem Lösen projektbezogen in Homogenbereiche eingeteilt (Abschnitt 2.3).
Die ATV DIN 18300 „Erdarbeiten" (hier maßgeblich in der Ausgabe September 2019) teilt Boden und Fels nicht mehr in bundesweit einheitliche Bodenklassen ein, sondern in projektbezogene Homogenbereiche. Die früheren Bodenklassen 1 bis 7 wurden mit der VOB/C-Novelle 2015/2016 abgelöst und tauchen im heutigen Normtext nicht mehr auf.
Was ein Homogenbereich ist
Nach Abschnitt 2.3 der ATV DIN 18300 sind Boden und Fels entsprechend ihrem Zustand vor dem Lösen in Homogenbereiche einzuteilen. Ein Homogenbereich ist ein begrenzter Bereich aus einer oder mehreren Boden- oder Felsschichten, der für die Erdarbeiten vergleichbare Eigenschaften aufweist. Sind umweltrelevante Inhaltsstoffe zu beachten, sind sie bei der Einteilung zu berücksichtigen.
Der wesentliche Unterschied
- Früher: eine feste, allgemeingültige Klasse (1-7) je nach Bodenart, unabhängig vom Projekt.
- Heute: für die konkrete Baustelle beschriebene Bereiche, für die bestimmte Eigenschaften und Kennwerte samt ihrer ermittelten Bandbreite anzugeben sind.
Damit liegt die Beschreibung des Baugrunds klarer beim Auftraggeber. Für Kalkulation und spätere Abrechnung ist maßgeblich, welche Homogenbereiche im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben und wie sie beschrieben sind.
Nicht nur DIN 18300
Das Konzept der Homogenbereiche findet sich sinngemäß in weiteren ATV-Normen mit Bodenberührung (z. B. Verbau-, Entwässerungskanal-, Druckrohrleitungs- und Kabelleitungstiefbauarbeiten). Jede Norm hat eine eigene, auf ihr Verfahren zugeschnittene Kennwertliste.
Maßgeblich sind immer der konkrete Vertrag und der jeweils gültige Normtext.