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Fels: Kennwerte, Lösen und Abrechnung (DIN 18300)
Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026
Fels wird über eigene Homogenbereiche mit eigenen Kennwerten beschrieben (u. a. Benennung, Feuchtdichte, Verwitterung/Veränderlichkeit, einaxiale Druckfestigkeit des Gesteins, Trennflächenrichtung/-abstand, Gesteinskörperform); Lösen und Oberflächenabweichungen regeln die Abschnitte 3.3 und 3.1.7.
Auch Fels wird über gesondert beschriebene Homogenbereiche erfasst, nicht mehr über pauschale Felsklassen. Nach Abschnitt 2.3 der ATV DIN 18300 gelten für Fels eigene Kennwerte, die sich von denen für Boden unterscheiden.
Kennwerte für Fels nach ATV DIN 18300
- ortsübliche Bezeichnung
- Benennung des Fels
- Feuchtdichte
- Verwitterung und Veränderungen sowie Veränderlichkeit (z. B. Zerfall bei Wasserzutritt)
- einaxiale Druckfestigkeit des Gesteins
- Trennflächenrichtung, Trennflächenabstand und Gesteinskörperform
Größen wie Abrasivität oder eine gesonderte Härteangabe führt die ATV DIN 18300 in dieser Liste nicht; sie können aber vertraglich ergänzt werden. Bei Vorhaben der Geotechnischen Kategorie GK 1 genügen reduzierte Angaben (Benennung, Verwitterung/Veränderungen und Veränderlichkeit sowie Trennflächenrichtung, -abstand und Gesteinskörperform).
Lösen von Fels
Nach Abschnitt 3.3 ist Fels so zu lösen, dass das verbleibende Gestein außerhalb des Sollprofils möglichst wenig gelockert wird; bei Böschungsneigungen steiler als 1:1,5 sind gelockerte Steine und Blöcke zu entfernen. Zulässige Oberflächenabweichungen dürfen bei Fels an keiner Stelle mehr als 50 cm betragen (bei Boden nur 10 cm), Abschnitt 3.1.7.
Abrechnung im Kontext
- Boden und Fels bzw. unterschiedlich schwer lösbare Bereiche werden als getrennte Homogenbereiche ausgeschrieben und getrennt aufgemessen.
- Die entnommenen Mengen werden im Abtrag ermittelt (Abschnitt 5.2.2), üblicherweise nach Raummaß (m³); je nach LV auch nach Flächenmaß oder Masse.
- Für die Zuordnung zählt, ob der angetroffene Fels in die Bandbreite der beschriebenen Kennwerte fällt.
Praxis
Wird härterer oder mehr Fels angetroffen als ausgeschrieben, sollte das vor dem Überbaggern gemeinsam festgestellt und dokumentiert werden. Positionen, Einheiten und etwaige Erschwerniszuschläge ergeben sich aus Vertrag, LV und Normtext.