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ATV DIN 18303 - Verbauarbeiten
Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026
Verbau rechnest du nach ATV DIN 18303 im Regelfall als Fläche der verbauten Wand ab: Länge in der Verbau-Achse mal Höhe - wo die Höhe beginnt und endet, legt die ATV je Bauart fest. Die zeitabhängige Vorhaltung läuft ab dem Tag nach dem Einbau bis frühestens drei Werktage nach Zugang der Rückbau-Freigabe.
Flächenmaß: Die Verbaufläche ergibt sich aus der Länge in der Achse des Verbaus mal der Höhe. Die Höhe je Bauart: Grabenverbau von der planmäßigen Grabensohle (bei teilweisem Verbau ab dessen Unterkante) bis zur vorgegebenen Oberkante; einbindende Kanaldielen bis zur statisch erforderlichen Einbindetiefe; Spundwände sowie überschnittene und tangierende Bohrpfahlwände von der Unterkante der statisch erforderlichen bzw. vorgegebenen Einbindetiefe bis zur Oberkante; Ausfachungen von Trägerbohlwänden ab der Baugrubensohle - maßgebend ist der tiefste Punkt je Verbaufeld. Fehlt eine Vorgabe für die Oberkante, gilt der obere Rand nach DIN 4124.
Übermessung und weitere Einheiten: Aussparungen für Leitungen bis 1 m² werden beim Flächenmaß übermessen; Träger und Pfähle unterbrechen die Längenermittlung nicht - sie werden in der Achse übermessen. Träger, Gurtungen und Steifen laufen nach m in der jeweiligen Achse oder nach Masse; bei Masse zählt die errechnete Masse aus DIN-Norm bzw. Hersteller-Profilbuch, nicht die Waage. Ankerlängen misst du vom erdseitigen Ende bis zur Unterseite der Ankerplatte; Ankerkopfkonstruktionen, Aussparungen und Überfahrten sind Stück-Positionen.
Vorhaltung (zeitabhängig): Sie beginnt am Tag nach dem Einbau des letzten vertikalen Tragelements im Bauabschnitt (Grabenverbaugeräte: am Tag nach ihrem Einbau; Gurtungen und Steifen: mit Fertigstellung der jeweiligen Ebene) und endet zum vorgegebenen Rückbauzeitpunkt, frühestens jedoch drei Werktage nach Zugang der Freigabe-Mitteilung - das Freigabedatum also sauber dokumentieren. Vorgehaltene Bauteile bleiben dein Eigentum; Anker und einbetonierte Teile verbleiben im Baugrund.
Abgrenzung und Positionen: Der Aushub gehört zur ATV DIN 18300 - dort zählen die Verbaumaße beim Grabenquerschnitt mit (Spundwand: mittlere Achse). Nebenleistung ist das erstmalige Anspannen und Festlegen der Anker samt Abnahmeprüfung sowie Umsteifen für eigene Zwecke. Besondere Leistungen sind u. a. Nachspannen, Umsteifen auf Verlangen, das Vorspannen von Steifen, der Ausbau von Ausfachungen, das Entspannen oder Ausbauen von Ankern, die Verbau-Kontrolle während der Vorhaltezeit, statische Nachweise samt Ausführungszeichnungen und das Verfüllen der Hohlräume nach dem Ziehen. Grundzüge - maßgeblich sind Vertrag und Normtext.