FLL-Richtlinien - Überblick und Bezug zur Abrechnung
GaLaBau · Stand Juli 2026
Die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) gibt Richtlinien und Empfehlungen für den Landschaftsbau heraus, die als Stand der Technik häufig ergänzend zu DIN und VOB/C vereinbart werden.
Die FLL mit Sitz in Bonn erarbeitet Richtlinien, Empfehlungen und Prüfverfahren für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Sie sind selbst keine Gesetze oder DIN-Normen, gelten aber vielfach als anerkannte Regeln der Technik und werden im Vertrag oft ausdrücklich als Grundlage vereinbart.
Wichtige Regelwerke (Auswahl)
- Dachbegrünungsrichtlinien: Planung, Bau und Instandhaltung von Dach- und Bauwerksbegrünungen, inkl. Anforderungen an Aufbau, Substrate, Pflanzen und Wurzelschutz.
- Baumkontrollrichtlinien: Regel-, Zusatz- und Sichtkontrollen von Bäumen mit systematischer Schadenssymptom-Erfassung.
- Weitere Richtlinien u. a. zu Pflanzarbeiten/Pflanzgütern, Ansaaten, begrünbaren Flächenbefestigungen, Sportplatzbau und Wurzelraum an Straßen.
- FLL-Prüfverfahren, z. B. zur Durchwurzelungsfestigkeit von Dachabdichtungen und Wurzelschutzbahnen.
Bezug zur Mengenermittlung
- Die Richtlinien beschreiben vor allem Qualitäts- und Ausführungsanforderungen; die Mengeneinheiten selbst (m², m³, m, Stück) ergeben sich aus dem LV und der ATV DIN 18320.
- Bei Dachbegrünung werden Aufbauschichten meist nach m² der begrünten Fläche, Substrat teils nach m³ abgerechnet; Wurzelschutz und Randausbildung können eigene Positionen sein.
- Werden FLL-Richtlinien im Vertrag vereinbart, definieren sie das geschuldete Qualitätsniveau (z. B. Substrateignung, Schichtstärken) und damit indirekt Prüf- und Abnahmekriterien.
Praxis
- Prüfen Sie im LV, welche FLL-Ausgabe (Jahr) vereinbart ist; Richtlinien werden regelmäßig überarbeitet.
- Für die reine Abrechnung bleiben Vertrag, Leistungsbeschreibung und die zugehörige DIN/ATV maßgeblich; die FLL liefert die fachlichen Anforderungen.
Maßgeblich sind Vertrag, Leistungsbeschreibung und Regelwerk.