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FLL-Richtlinien - Überblick und Bezug zur Abrechnung

GaLaBau · Stand Juli 2026

Die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) gibt Richtlinien und Empfehlungen für den Landschaftsbau heraus, die als Stand der Technik häufig ergänzend zu DIN und VOB/C vereinbart werden.

Die FLL mit Sitz in Bonn erarbeitet Richtlinien, Empfehlungen und Prüfverfahren für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Sie sind selbst keine Gesetze oder DIN-Normen, gelten aber vielfach als anerkannte Regeln der Technik und werden im Vertrag oft ausdrücklich als Grundlage vereinbart.

Wichtige Regelwerke (Auswahl)

Bezug zur Mengenermittlung

Praxis

Maßgeblich sind Vertrag, Leistungsbeschreibung und Regelwerk.