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REB, GAEB und DA11 - die Standards hinter der Abrechnung
Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026
REB-VB 23.003 standardisiert die Rechenansätze der Mengenermittlung, DA11 ist deren Austauschdatei, GAEB der Standard für den LV-Austausch. Zusammen ergibt das die prüffähige Abrechnung nach § 14 VOB/B.
REB-VB 23.003 („Allgemeine Mengenberechnung", Ausgaben 1979 und 2009): Jede Menge ist ein nachrechenbarer Rechenansatz - Formelnummer aus dem Katalog (Rechteck, Trapez, Kreis, Polygonfläche aus Koordinaten und mehr), Eingabewerte und eine eindeutige Blattadresse, zugeordnet zur LV-Ordnungszahl. Keine nackten Endzahlen. Genau so arbeitet die App: Aufmaßzeile = Ansatz + Herkunft.
DA11: die klassische Austauschdatei für diese Rechenansätze (zeilenbasiertes 80-Zeichen-Format). Die AVA-Programme der Auftraggeber lesen sie ein und rechnen jede Zeile nach. Der modernere Nachfolger ist GAEB X31 (XML); DA11 ist aber weiter Marktstandard und wird von der App exportiert.
GAEB: die Standard-Familie für den LV-Austausch - GAEB 90 (z. B. D83) und GAEB DA XML (X81/X83/X86). Darüber kommt das LV mit OZ, Kurztexten und Mengen in die App.
Wozu das alles: § 14 VOB/B verlangt eine prüfbare Abrechnung - ein fachkundiger Dritter muss sie ohne Vorkenntnis des Bauvorhabens nachvollziehen können. Also: LV per GAEB rein, Mengen als REB-Ansätze erfassen, Aufmaßblatt-PDF plus DA11 zur Rechnung raus. Welches Format dein AG verlangt, steht im Vertrag - bei öffentlichen Auftraggebern ist die REB/DA11-Abgabe oft ausdrücklich Vertragsbedingung.