DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten - Abrechnung nach Stück
GaLaBau · Stand Juli 2026
DIN 18916 (Ausgabe 2016-06) regelt Pflanzen und Pflanzarbeiten; nach VOB/C ATV DIN 18320 (September 2019) werden Pflanzarbeiten grundsätzlich nach Stück abgerechnet. Bei Flächenpflanzungen sind Ausfälle bis 5 % toleriert, ab mehr als 25 % Ausfall je Einzelfläche ist dort voll nachzupflanzen.
DIN 18916 behandelt Pflanzen und Pflanzarbeiten. Für die Ausführung verweist die VOB/C ATV DIN 18320 (Ausgabe September 2019, Abschnitt 3.5) auf DIN 18916; die Abrechnungseinheiten selbst regelt die ATV DIN 18320.
Abrechnungseinheiten nach ATV DIN 18320 (Abschnitt 0.5)
- Pflanzarbeiten, das Setzen von Steckhölzern und Setzstangen, Verankerungen von Gehölzen sowie das Pflegen von Einzelpflanzen werden nach Anzahl (Stück) abgerechnet.
- Baum- und Pflanzgruben können sowohl nach Stück als auch nach Raummaß (m³) vorgesehen werden.
- Eine flächige Erfassung nach m² kommt nur in Betracht, wenn das Leistungsverzeichnis dies ausdrücklich vorsieht; Standard-Einheit für Pflanzarbeiten ist das Stück.
Ausfälle bei Flächenpflanzungen (ATV DIN 18320, Abschnitt 3.5)
- Bei Flächenpflanzungen (z. B. bodendeckende Stauden und Gehölze, leichte Sträucher, Heister) werden Ausfälle bis zu 5 % der Gesamtstückzahl toleriert und müssen nicht nachgepflanzt werden, solange ein geschlossener Gesamteindruck erhalten bleibt.
- Weist eine Einzelfläche mehr als 25 % Ausfall auf, sind dort alle ausgefallenen Pflanzen nachzupflanzen - auch wenn der Mittelwert über alle Flächen 5 % nicht überschreitet.
Was oft eigene Positionen sind
- Baumverankerung (Pfähle, Dreibock, Unterflurverankerung) wird als eigene Stück-Position geführt.
- Bodenverbesserung, über das Standardmaß hinausgehender Pflanzgrubenaushub sowie Wässern nach dem Pflanzen können getrennt abzurechnen sein.
- Die Fertigstellungspflege bis zum Anwuchserfolg ist keine Nebenleistung, sondern gesondert zu vergüten (siehe Pflege-Artikel).
Aufmaß-Hinweise
- Bei Stück-Positionen zählt die tatsächlich eingebrachte, mangelfreie Pflanze; Ausfälle vor der Abnahme gehen - vorbehaltlich der 5-%/25-%-Regel bei Flächenpflanzungen - zulasten des Auftragnehmers.
- Beim Herausnehmen von Pflanzen, Vegetationsstücken und Rasensoden gehört das Fördern bis 50 m zur Leistung.
- Qualitäts- und Größenangaben bestimmen die Position; eine geringerwertige gelieferte Qualität ist nicht in der höheren Position abrechenbar.
Maßgeblich sind Vertrag, Leistungsbeschreibung und Normtext.