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ATV DIN 18321 Düsenstrahlarbeiten (Soilcrete / Jet Grouting) - Abrechnung & Nebenleistungen
Normen im Tiefbau · Stand Juli 2026
DIN 18321 regelt das Dichten/Verfestigen von Boden, Fels und Auffüllungen per Düsenstrahlverfahren (Soilcrete/Jet Grouting). Düsenstrahlelemente werden nach Düslänge in Meter (m) abgerechnet; Prüfungen, Probeelemente und Umsetzen nach Stück (St), Beseitigen des Überprofils nach m², Entsorgen des Rückflusses nach m³ oder Masse. Maßgeblich sind immer Vertrag/LV und Normtext.
Worum geht es
Die ATV DIN 18321 „Düsenstrahlarbeiten" (VOB/C) gilt für das Dichten oder Verfestigen von Boden, Fels und Auffüllungen mit dem Düsenstrahlverfahren - in der Praxis auch Soilcrete, Hochdruckinjektion (HDI) oder Jet Grouting genannt. Typische Anwendungen sind Dichtsohlen und -wände von Baugruben, Abdichtungen sowie Unterfangungen bestehender Gebäude.
Kurz zum Verfahren: Über ein Bohrloch wird ein Gestänge auf Endtiefe gebracht; beim Ziehen und Drehen schneidet ein Hochdruck-Suspensionsstrahl den Boden auf und vermischt ihn mit Zementsuspension zu einem erhärtenden Düsenstrahlkörper (Säule/Lamelle). Überschüssiges Material tritt als Rückfluss an die Oberfläche aus.
Geltungsbereich - Abgrenzung
Ergänzend gilt die ATV DIN 18299 (Abschnitte 1 bis 5); bei Widersprüchen geht DIN 18321 vor. Nicht durch diese ATV erfasst sind:
- die für Düsenstrahlarbeiten nötigen Bohrarbeiten (ATV DIN 18301)
- Einpressarbeiten (ATV DIN 18309)
Das heißt: Die Bohrung zum Ansetzen des Düsgestänges wird nicht hier, sondern über DIN 18301 behandelt - bei der LV-Gliederung beachten.
Abrechnung (Abschnitt 5)
Abrechnungseinheiten sind im LV getrennt nach Homogenbereichen, Bauart und Suspensionsmischung vorzusehen:
- Düsenstrahlelemente nach Düslänge in Meter (m)
- Prüfungen nach Anzahl (St), getrennt nach Prüfverfahren
- Beseitigen des Überprofils nach Flächenmaß (m²)
- Entsorgen des Rückflusses nach Raummaß (m³) oder Masse (kg, t)
- Beseitigen des mit Rückfluss verfestigten Bodens aus den Arbeitsebenen, getrennt nach Arbeitsbereichen, nach Anzahl (St)
- Umsetzen von Einrichtungen, getrennt nach Entfernung, nach Anzahl (St)
- Probeelemente und deren Prüfungen nach Anzahl (St)
Maßermittlung:
- Die Düslänge wird aus der plangemäßen Düsstrecke ermittelt - also nach Plan/Soll, nicht nach tatsächlich schwankendem Ist.
- Die Fläche für das Beseitigen des Überprofils wird aus der Projektion der plangemäßen Sichtfläche ermittelt.
Zu Übermessungsregeln und Einzelregelungen enthält DIN 18321 keine gesonderten Festlegungen (Abschnitt 5.3/5.4: keine Regelungen).
Nebenleistungen (Abschnitt 4.1) - ohne gesonderte Vergütung
Diese Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten (ergänzend zu DIN 18299, Abschnitt 4.1):
- Feststellen des Zustands von Straßen-/Geländeoberflächen, Vorflutern usw. (Beweissicherung nach § 3 Abs. 4 VOB/B)
- Durchörtern bereits hergestellter eigener Düsenstrahlkörper
- Aufnehmen und Entsorgen von schadstoffunbelastetem Rückfluss
- Erhalten der Arbeitsebenen, soweit für den ordnungsgemäßen Baustellenbetrieb nötig
- Umsetzen aller Einrichtungen zum Aufbereiten/Einbringen der Suspension (Ausnahme: Fälle nach 4.2.6)
- Setzungs- und Hebungskontrollen an Nachbargebäuden durch Nivellement während des Düsens
Besondere Leistungen (Abschnitt 4.2) - nur wenn beschrieben/vereinbart
Diese sind gesondert zu vergüten, wenn sie im Vertrag vorgesehen bzw. angeordnet sind:
- Zusatzleistungen bei Nichterreichen der Zielgrößen, bei Gefahr für die Standsicherheit oder bei unvermuteten Suspensionsverlusten (Abschnitte 3.2.2, 3.2.3, 3.2.4), soweit vom AN nicht zu vertreten
- weitergehende Qualitätskontrollen nach 3.3.2 (z. B. Einmessung, Durchmesserbestimmung, Probenahme aus Düsenstrahlkörpern, Sondierungen, Probebelastungen, Schürfe)
- Standsicherheitsnachweise und Ausführungszeichnungen
- Boden- und Wasseruntersuchungen
- Herstellen von Probeelementen inkl. Erkunden/Beproben; Probebelastungen
- Umsetzen der Einrichtungen aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat (4.2.6)
- Entsorgen des Rückflusses, wenn Schadstoffe aus Boden/Grundwasser die Zuordnungsklasse verändern
- Durchlässigkeitsprüfungen (z. B. Pumpversuche, geophysikalische Untersuchungen)
- Beseitigen des verfahrensbedingten Überprofils
- Beseitigen verfestigter Rückstände im Boden (z. B. Düskerzen)
- Beseitigen des mit Rückfluss verfestigten Bodens aus der Arbeitsebene
- andere als die unter 4.1.6 genannten Messungen
- Maßnahmen zur Beurteilung der Abmessungen nach DIN EN 12716
Praxishinweise für Kalkulation/Abrechnung
- Wahl von Bauablauf, Geräten, Düsenstrahlsystem, -parametern und Herstellungsabfolge liegt beim Auftragnehmer (3.1.2, 3.2.1) - bei erfolgreichen Probedüsungen sind deren Parameter einzuhalten.
- Entsorgung ist differenziert kalkulieren: unbelasteter Rückfluss ist Nebenleistung (4.1.3), schadstoffbedingte Höherstufung dagegen Besondere Leistung (4.2.7).
- Überprofil und verfestigte Rückstände (Düskerzen) sind nur dann Besondere Leistung, wenn ihr Beseitigen ausgeschrieben ist - sonst nicht gesondert vergütet.
- Zustandsfeststellung vor Baubeginn (Nachbarbebauung, Ver-/Entsorgungsanlagen) ist Nebenleistung/Vertragspflicht (Beweissicherung).
Maßgeblich sind stets der Vertrag, das Leistungsverzeichnis und der Wortlaut der ATV DIN 18321 sowie der ergänzend geltenden DIN EN 12716.